Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Tarife des Cardiocentro festgelegt Zwei Beschwerdeentscheide des Bundesrates
Bern (ots)
20.12.2002. Der Bundesrat hat in der Auseinandersetzung um die Tarife für ärztliche Behandlungen und Aufenthalte in der Herzklinik Cardiocentro in Lugano entschieden: Er hiess am Mittwoch eine Beschwerde des Cardiocentro teilweise gut, das höhere Tarife beantragt hatte. Gleichzeitig wies er eine Beschwerde der Krankenversicherer ab, die eine Halbierung der Tarife gefordert hatten.
Nachdem zwischen dem Tessiner Krankenversicherungsverband und dem Spital Cardiocentro in Lugano kein Tarifvertrag zustandegekommen war, setzte der Staatsrat des Kantons Tessin 2001 die ab dem 1. Juli 2000 im Cardiocentro anwendbaren Tarife fest. Gegen den Beschluss des Staatsrates erhob das Cardiocentro Beschwerde und verlangte die Festsetzung von höheren Tarifen. Kurze Zeit später legte auch der Krankenversicherungsverband Rekurs gegen den Regierungsratsbeschluss ein. Er verlangte die Tarife seien um die Hälfte zu reduzieren, weil das Cardiocentro eine öffentlich subventionierte Einrichtung sei.
Cardiocentro erhält keine Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand Das Cardiocentro ist ein Privatspital, das - abgesehen von einem ausserordentlichen und einmaligen Beitrag im ersten Betriebsjahr - nicht öffentlich subventioniert wird. Aus diesem Grund müssen die Krankenversicherer die gesamten Betriebskosten übernehmen. Die besondere Situation des Cardiocentro und die Modalitäten für den in 25 Jahren geplanten Übergang der Klinik an den Kanton erlauben es hingegen nicht, auch die Investitionskosten bei der Festsetzung der Tarife zu berücksichtigen. Da zudem im Cardiocentro mehr Operationen durchgeführt werden als in der kantonalen Planung vorgesehen, bestätigt der Bundesrat auch den durch den Staatsrat vorgenommenen Abzug von 5% an den anrechenbaren Kosten.
Weitere Auskünfte: Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 33 Giampiero Vacalli, Bundesamt für Justiz, Tel 031 322 40 95