Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold trifft französischen Justizminister Umfangreiche Traktandenliste sowie Unterzeichnung eines Zusatzvertrages für Auslieferungen
Bern (ots)
10.02.2003. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold ist am Montag in Bern mit dem französischen Justizminister Dominique Perben zusammen getroffen. Dabei unterzeichneten die beiden Amtskollegen einen bilateralen Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen. Weitere Diskussionspunkte waren der Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität, Schengen/Dublin, Fragen des internationalen Kindesschutzes, die Überlastung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und das G8-Gipfeltreffen in Evian.
Der heute unterzeichnete Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, hat eine grosse praktische Bedeutung. Nach schweizerischem Recht ist bereits heute die vereinfachte Auslieferung möglich, wenn die gesuchte Person ihrer Überstellung an den ersuchenden Staat zustimmt. Rund die Hälfte aller Auslieferungen können auf diese Weise abgewickelt werden. Der Zusatzvertrag wird das vereinfachte Verfahren neu auch bei Auslieferungen von Frankreich an die Schweiz ermöglichen.
Wenn sich eine gesuchte Person der Auslieferung nicht widersetzt, soll sie künftig ohne formelles Auslieferungsersuchen in einem vereinfachten Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben werden können. Das vereinfachte Verfahren wird direkt zwischen den zuständigen Behörden abgewickelt und führt zu einer wesentlichen Verkürzung der Verfahrensdauer. Dank der raschen Übergabe der gesuchten Person lässt sich eine Verzögerung des Strafverfahrens im ersuchenden Staat vermeiden.
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und der französische Justizminister betonten bei ihrem Arbeitsgespräch die Wichtigkeit der Bekämpfung des Terrorismus und die damit verbundene Finanzierung sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold bekräftigte, dass das Bankgeheimnis einer wirksamen Bekämpfung des Verbrechens nicht entgegen steht. Ausserdem nutzte die Justizministerin die Gelegenheit, die schweizerische Position im Schengen-/Dublin-Dossier zu erläutern.
Beide Justizminister diskutierten die Fälle der schutzsuchenden französischen Mütter im Waadtland. Sie stellten zufrieden fest, dass die Anliegen des internationalen Kindesschutzes mit dem Haager Abkommen gewährleistet sind.
In Bezug auf G8 waren sich die beiden Justizminister einig, dass die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz erfreulich verläuft und dass Globalisierungsgegnern die Möglichkeit zum gemeinsamen Dialog und friedlichen Kundgebungen eingeräumt werden müssen.
Weitere Auskünfte: Informationsdienst EJPD, Tel. 031 322 18 18