Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Schweiz will mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone zusammenarbeiten Bundesrat setzt gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft
Bern (ots)
12.02.2003. Die Schweiz will mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die erforderliche gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft gesetzt.
Aufgrund eines Übereinkommens zwischen der UNO und der Regierung von Sierra Leone wurde im vergangenen Jahr ein unabhängiger Spezialgerichtshof für Sierra Leone errichtet. Der Gerichtshof soll nach dem langjährigen Bürgerkrieg zur nationalen Versöhnung sowie zur Wiederherstellung und Erhaltung des Friedens beitragen. Er wird zu diesem Zweck die in diesem westafrikanischen Staat begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts ahnden.
Die Schweiz arbeitet - gestützt auf einen Bundesbeschluss - bereits seit Mitte der 90-er Jahre mit den Internationalen Gerichten für Ex- Jugoslawien und Ruanda zusammen. Mit einer Verordnung dehnt der Bundesrat diesen Bundesbeschluss nun auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone aus, der über ähnliche Statuten und vergleichbare Kompetenzen wie die beiden anderen Gerichte verfügt. Damit erweitert sich der Aufgabenbereich des Bundesamtes für Justiz (BJ). Das BJ kann über Rechtshilfeersuchen (z.B. Zeugenbefragungen) entweder selber entscheiden oder solche Ersuchen zum Vollzug an die zuständigen Behörden weiterleiten. Es wird ferner über die Überstellung gesuchter Personen an den Spezialgerichtshof in Freetown entscheiden.
Von den Ad-hoc-Tribunalen, deren Gerichtsbarkeit sich auf ein bestimmtes Territorium beziehungsweise einen bestimmten Konflikt beschränkt, zu unterscheiden ist der ständige Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, dessen Statut am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Der Gerichtshof wird dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, Verletzungen des humanitären Völkerrechts ernsthaft zu verfolgen. Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in einem Bundesgesetz geregelt, das ebenfalls am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88