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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Schweiz will mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone zusammenarbeiten Bundesrat setzt gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft

Bern (ots)

12.02.2003. Die Schweiz will mit dem
Spezialgerichtshof für Sierra Leone zur Verfolgung von 
schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts 
zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die erforderliche 
gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft gesetzt.
Aufgrund eines Übereinkommens zwischen der UNO und der Regierung von 
Sierra Leone wurde im vergangenen Jahr ein unabhängiger 
Spezialgerichtshof für Sierra Leone errichtet. Der Gerichtshof soll 
nach dem langjährigen Bürgerkrieg zur nationalen Versöhnung sowie 
zur Wiederherstellung und Erhaltung des Friedens beitragen. Er wird 
zu diesem Zweck die in diesem westafrikanischen Staat begangenen 
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere 
schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts ahnden.
Die Schweiz arbeitet - gestützt auf einen Bundesbeschluss - bereits 
seit Mitte der 90-er Jahre mit den Internationalen Gerichten für Ex- 
Jugoslawien und Ruanda zusammen. Mit einer Verordnung dehnt der 
Bundesrat diesen Bundesbeschluss nun auf den Spezialgerichtshof für 
Sierra Leone aus, der über ähnliche Statuten und vergleichbare 
Kompetenzen wie die beiden anderen Gerichte verfügt. Damit erweitert 
sich der Aufgabenbereich des Bundesamtes für Justiz (BJ). Das BJ 
kann über Rechtshilfeersuchen (z.B. Zeugenbefragungen) entweder 
selber entscheiden oder solche Ersuchen zum Vollzug an die 
zuständigen Behörden weiterleiten. Es wird ferner über die 
Überstellung gesuchter Personen an den Spezialgerichtshof in 
Freetown entscheiden.
Von den Ad-hoc-Tribunalen, deren Gerichtsbarkeit sich auf ein 
bestimmtes Territorium beziehungsweise einen bestimmten Konflikt 
beschränkt, zu unterscheiden ist der ständige Internationale 
Strafgerichtshof in Den Haag, dessen Statut am 1. Juli 2002 in Kraft 
getreten ist. Der Gerichtshof wird dann tätig, wenn die zuständigen 
nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, 
Verletzungen des humanitären Völkerrechts ernsthaft zu verfolgen. 
Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit dem Internationalen 
Strafgerichtshof in einem Bundesgesetz geregelt, das ebenfalls am 1. 
Juli 2002 in Kraft getreten ist.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88

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