Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Tiere werden rechtlich besser gestellt Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft
Bern (ots)
21.02.2003. Die Gesetzgebung wird Tiere künftig nicht mehr als Sachen behandeln, sondern ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft gesetzt.
Die Gesetzesänderungen berücksichtigen das gewandelte Volksempfinden gegenüber Tieren und verbessern deren rechtliche Stellung. Die Achtung vor dem Tier wird in einem neuen Grundsatzartikel im Zivilgesetzbuch ausgedrückt, wonach Tiere keine Sachen sind und nur soweit als Sachen zu behandeln sind, als keine Sonderbestimmungen bestehen.
Die Rechtsstellung der Tiere wird unter anderem durch folgende neue Bestimmungen verbessert: - Wird in einem Testament ein Tier bedacht, gilt diese Verfügung künftig für den Erben oder den Vermächtnisnehmer als Auflage, für das Tier tiergerecht zu sorgen. - Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden (Haustiere), spricht das Gericht im Streitfall das Alleineigentum jener Partei zu, die eine bessere Unterbringung des Tieres gewährleistet. - Wird ein Haustier verletzt oder getötet, kann das Gericht bei der Bestimmung des Schadenersatzes den Affektionswert (Liebhaberwert) berücksichtigen, den das Tier für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte. - Haustiere sind unpfändbar. - Die Kantone müssen innert eines Jahres eine Stelle bezeichnen, wo der Fund eines Tieres anzuzeigen ist. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein verlorenes Tier von seinem Besitzer gefunden wird. Der Finder eines Haustieres muss neu nur während einer Frist von zwei Monaten statt wie bisher von fünf Jahren das verlorene Tier dem bisherigen Eigentümer zurückgeben. Die Verkürzung dieser Frist wird Tierheimen die Platzierung zugelaufener Tiere erleichtern.
Das Parlament hatte die Gesetzesänderungen am 4. Oktober 2002 verabschiedet. In der Folge wurden die zwei Volksinitiativen "Für eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" zurückgezogen. Die Referendumsfrist für die Vorlage des Parlaments lief am 23. Januar 2003 unbenutzt ab.
Weitere Auskünfte: Giacomo Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 26