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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Tiere werden rechtlich besser gestellt Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft

Bern (ots)

21.02.2003. Die Gesetzgebung wird Tiere künftig nicht
mehr als Sachen behandeln, sondern ihrer Eigenart als empfindungs- 
und leidensfähige Lebewesen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat am 
Mittwoch die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 
in Kraft gesetzt.
Die Gesetzesänderungen berücksichtigen das gewandelte Volksempfinden 
gegenüber Tieren und verbessern deren rechtliche Stellung. Die 
Achtung vor dem Tier wird in einem neuen Grundsatzartikel im 
Zivilgesetzbuch ausgedrückt, wonach Tiere keine Sachen sind und nur 
soweit als Sachen zu behandeln sind, als keine Sonderbestimmungen 
bestehen.
Die Rechtsstellung der Tiere wird unter anderem durch folgende neue 
Bestimmungen verbessert: - Wird in einem Testament ein Tier bedacht, 
gilt diese Verfügung künftig für den Erben oder den 
Vermächtnisnehmer als Auflage, für das Tier tiergerecht zu sorgen. - 
Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder 
Erwerbszwecken gehalten werden (Haustiere), spricht das Gericht im 
Streitfall das Alleineigentum jener Partei zu, die eine bessere 
Unterbringung des Tieres gewährleistet. - Wird ein Haustier verletzt 
oder getötet, kann das Gericht bei der Bestimmung des 
Schadenersatzes den Affektionswert (Liebhaberwert) berücksichtigen, 
den das Tier für seinen Halter oder dessen Angehörige hatte. - 
Haustiere sind unpfändbar. - Die Kantone müssen innert eines Jahres 
eine Stelle bezeichnen, wo der Fund eines Tieres anzuzeigen ist. 
Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein verlorenes Tier von 
seinem Besitzer gefunden wird. Der Finder eines Haustieres muss neu 
nur während einer Frist von zwei Monaten statt wie bisher von fünf 
Jahren das verlorene Tier dem bisherigen Eigentümer zurückgeben. Die 
Verkürzung dieser Frist wird Tierheimen die Platzierung zugelaufener 
Tiere erleichtern.
Das Parlament hatte die Gesetzesänderungen am 4. Oktober 2002 
verabschiedet. In der Folge wurden die zwei Volksinitiativen "Für 
eine bessere Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" 
zurückgezogen. Die Referendumsfrist für die Vorlage des Parlaments 
lief am 23. Januar 2003 unbenutzt ab.
Weitere Auskünfte:
Giacomo Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 26

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