Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Electronic Monitoring auch in Solothurn
Bern (ots)
14.03.2003. Neben sechs anderen Kantonen kann neu auch der Kanton Solothurn probeweise Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen. Der Bundesrat hat am Freitag die Bewilligung erteilt.
Die Bewilligung gilt bis zum Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, spätestens aber bis zum 31. August 2005. Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin setzen bereits seit 1999 diese alternative Form der Strafverbüssung probeweise ein.
Von September 1999 bis Ende August 2002 wurde Electronic Monitoring als Modellversuch vom Bund finanziell unterstützt. Im August 2002 erteilte der Bundesrat den sechs Kantonen die Bewilligung, diese Vollzugsform weiter zu führen. Ob Electronic Monitoring ins ordentliche Recht überführt werden soll, wird der Bundesrat in Kenntnis aller Auswertungsresultate des dreijährigen Modellversuches entscheiden. Die letzten Resultate (Rückfälligkeitsstudien) werden Ende 2004 vorliegen.
Weitere Auskünfte: Priska Schürmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71