Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Gewährleistung der Waadtländer Verfassung Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern (ots)
30.04.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons Waadt zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.
Die neue Verfassung ist klar und systematisch gegliedert und in einer modernen, verständlichen Sprache verfasst. Das neuzeitliche Grundgesetz enthält aber auch bedeutende materielle Neuerungen: Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, Schaffung eines Verfassungsgerichts und eines Rechnungshofs, Einführung einer Schuldenbremse, Förderung des Zusammenschlusses der Gemeinden, Stimmrecht auf kommunaler Ebene für Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit zehn Jahren in der Schweiz und seit drei Jahren im Kanton aufhalten, sowie die Anerkennung der Israelitischen Gemeinde als Institution von öffentlichem Interesse.
Weitere Auskünfte: Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44 Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92