Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: EU-Erweiterung: Bundesrat schickt Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit in Konsultation
Bern (ots)
14. Mai 2003. Der Bundesrat hat das Verhandlungsmandat zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten angenommen. Definitiv verabschiedet wird das Mandat nach Konsultationen der Kantone und der aussen-politischen Kommissionen des Parlaments. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Länder als wichtigen Schritt und Chance für die Schweiz.
Die EU wird sich am 1. Mai 2004 um voraussichtlich zehn neue Mitgliedländer erweitern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern). Dadurch werden sechs der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Nur für das auch zum Paket der Bilateralen I gehörige Personenfreizügigkeitsabkommen sind Verhandlungen nötig.
Bereits am 9. Dezember 2002 hatte der Bundesrat beschlossen, für die Ausdehnung des bilateralen Personen-Freizügigkeitsabkommens auf diese Länder ein entsprechendes Verhandlungsmandat vorzubereiten. Die EU hat ihr Mandat zur Anpassung des Abkommens am 6. Mai durch den EU-Ministerrat verabschiedet.
Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung der Märkte mit 450 Millionen Menschen und ist deshalb für die Schweizer Wirtschaft eine Chance. Sodann ergeben sich für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante Perspektiven.
Angemessene Übergangsregelungen
Gegenstand der Verhandlungen mit der EU werden angemessene Übergangsregelungen sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies bereits im heute geltenden Freizügigkeitsabkommen gegenüber den bisherigen EU-Mitgliedern möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch gegenüber den neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet werden. Am materiellen Inhalt des Abkommens wird sich voraussichtlich nichts ändern.
In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das Verhandlungsergebnis mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Mit dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen.
Fakultatives Referendum nach sieben Jahren
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass die Bundesversammlung im Jahr 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens - über die Weiterführung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.
Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auch auf die flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten und auch auf Arbeitnehmer aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung finden werden. Diese Massnahmen schützen die schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping. Die effiziente Umsetzung und konsequente Anwendung dieser Massnahmen wird von grosser Wichtigkeit sein.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen seit dem 1. Juni 2002 zeigen, dass nicht mit einer übermässigen Zuwanderung zu rechnen ist.
Weitere Auskünfte: Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18 Dieter W. Grossen, Stellvertr. Direktor IMES, Tel. 031 323 51 18