Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Kosten aus den Lohnnachzahlungen können angerechnet werden Zweiter Teilentscheid des Bundesrates zu den Zürcher Spitaltarifen
Bern (ots)
02.06.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Tarife für jene Zürcher Spitäler festgelegt, die infolge von Lohngleichheitsklagen ihrem Personal Lohnnachzahlungen geleistet haben oder noch leisten werden. Er bestätigte dabei seinen ersten Teilentscheid zur Beschwerde gegen die Zürcher Spitaltarife. Zudem entschied er, dass die Kosten aus den Lohnnachzahlungen an die Pauschalen angerechnet werden können.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte auf den 1. Januar 2000 neue Spitaltarife für stationäre Pflichtleistungen verfügt. Dagegen erhob der Verband Zürcher Krankenversicherer (VZKV; heute: santésuisse Zürich-Schaffhausen) Beschwerde an den Bundesrat. Der VKZV beantragte, die Tarife auf dem bisherigen Niveau zu belassen und die bisherigen Tagestaxen beizubehalten.
Am 27. Juni 2001 sistierte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) das Beschwerdeverfahren für jene Spitäler, die infolge von Lohngleichheitsklagen durch Lohnnachzahlungen an das Personal betroffen waren. Am 19. Dezember 2001 legte der Bundesrat in seinem ersten Teilentscheid die Tarife für alle Spitäler neu auf der Basis eines Kostendeckungsgrades von 46 Prozent fest (siehe Pressemitteilung des EJPD vom 20. Dezember 2001). Die neuen Tarife galten aber vorerst nur für jene Spitäler, die keine Lohnfortzahlungen leisten (Stadtspitäler Triemli und Waid sowie Spital Bülach).
Pauschalen neu berechnet
In seinem zweiten Teilentscheid legte der Bundesrat nun fest, dass diese Tarife auch für alle anderen Spitäler rückwirkend ab 1. Januar 2000 gelten. Er entschied zudem, dass die Kosten aus den Lohnnachzahlungen an das Personal zu den auf die Pauschalen des Jahres 2000 anrechenbaren Kosten gehören. Damit wies er die Beschwerde der Krankenversicherer ab, die eine Anrechnung ablehnten. Der Bundesrat hob aber die Pauschalen nicht in dem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und den Spitälern verlangten Ausmass an und berechnete die Pauschalen neu.
Weitere Auskünfte: Josef Würsch, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 36