Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Abkommen zwischen der Schweiz und Bulgarien über die Aufhebung der Visumpflicht
Bern (ots)
22. Oktober 2003. Der Bundesrat hat heute das Visumabkommen zwischen der Schweiz und Bulgarien genehmigt. Bulgarische und schweizerische Staatsangehörige benötigen in Zukunft kein Visum mehr, wenn sie in das jeweils andere Land reisen. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt anlässlich des Besuchs von Bundespräsident Pascal Couchepin Ende Oktober in Bulgarien.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht sind ein gültiger Reisepass und die Absicht, sich weniger als 90 Tage innerhalb von sechs Monaten im anderen Vertragsstaat aufzuhalten und keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Zudem hat die Schweiz seit 1996 ein Rückübernahmeabkommen mit Bulgarien, das die gegenseitige Rückübernahme der Staatsangehörigen gewährleistet.
In der Europäischen Union sind bulgarische Staatsangehörigen seit April 2001 von der Visumpflicht befreit. Für die Schweiz erfolgt mit der Unterzeichnung des Abkommens ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Die Unterzeichnung des bilateralen Abkommens wird zwischen dem bulgarischen Präsidenten Georgi Parwanow und Bundespräsident Pascal Couchepin anlässlich des Besuches vom 29. Oktober bis 1. November 2003 in Bulgarien erfolgen.
Weitere Auskünfte: Peter Zimmermann, Sektion Visa und Grenzkontrolle, IMES, 031 325 95 39