Verwertungsgesellschaft ProLitteris
Vaduz (ots)
Die ProLitteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Sie wurde 1974 gegründet. Gestützt auf das liechtensteinische Urheberrechtsgesetz, LGBl. 1999 Nr. 160, kann sie seit der erstmaligen Konzessionserteilung durch die Regierung Mitte 1999 auch in Liechtenstein tätig sein. Die Konzession wurde am 23. Juli 2002 um 5 Jahre verlängert. Die Konzession berechtigt die Verwertungsgesellschaft ProLitteris zur Verwertung der Urheberrechte an Werken der Literatur, bildenden Kunst und die Geltendmachung der Vergütungsansprüche.
Grundsätzlich ist es jedermann erlaubt, Photokopien von geschützten Werken, so z.B. von Auszügen aus Büchern und Broschüren oder von Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften, in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Vereinen und Institutionen, für die interne Dokumentation und Information ohne eine besondere Bewilligung der Urheber zu erstellen. Als Gegenleistungen haben die Urheber (dies sind Schriftsteller, Autoren, Journalisten etc.) Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Tarife für die Vergütungsberechnung werden vom Amt für Volkswirtschaft geprüft und genehmigt und entsprechen denjenigen in der Schweiz.
Die ProLitteris hat im Zuge der Einhebung dieser Urheberrechtsentschädigung im Oktober 2002 verschiedenen liechtensteinischen Unternehmen, Vereinen und Institutionen ein Erhebungsformular zugestellt. Die Angaben in diesem Formular dienen der ProLitteris, die korrekten Rechnungen für die Fotokopiervergütungen zu erstellen. All diejenigen, welche auf das erste Schreiben nicht reagiert haben, wurden Anfang November von der ProLitteris nochmals ersucht, das Formular vollständig ausgefüllt zu retournieren. Das Amt für Volkswirtschaft informiert nochmals über die wichtigsten Punkte, welche es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt:
Erhoben wird, ob ein Unternehmen ein Kopiergerät benützt oder nicht. Wenn dies nicht der Fall ist, fällt man nicht unter den von der ProLitteris eingeforderten Tarif (Tarif GT 8). Verfügt jemand hingegen über ein Kopiergerät, ist die Anwendung des Tarifs grundsätzlich gegeben. Es geht nicht darum, ob man urheberrechtlich geschützte Literatur kopiert oder nicht. Ausreichend ist die Tatsache, dass bei Vorhandensein eines Kopiergeräts grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass urheberrechtlich geschütztes Material kopiert werden könnte.
Hinsichtlich der Tarifgestaltung wird auf die Homepage der ProLitteris verwiesen. Auf www.prolitteris.ch finden sich alle Detailangaben zu den einzelnen Tarifen und Branchen. Beispielsweise ist der Tarif GT 8 gestaffelt, d.h. der Tarif ist in unterschiedliche Branchen geteilt und erzielt seine Wirksamkeit erst ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmern.
Zur Verdeutlichung soll ein Beispiel dienen: Der Tarif GT 8 kommt beim Baugewerbe erst ab 15 Angestellten zur Anwendung. Alle Baubetriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern fallen nicht unter diesen Tarif. Die Berechung ist zudem gestaffelt. Von 15 - 19 Angestellten bezahlt man im Baugewerbe einen Pauschalbetrag von 30 Franken. Von 20 bis 49 Angestellten beläuft sich die Vergütung auf 50 Franken, etc.
Hinsichtlich des Erhebungsbogens wird empfohlen, diesen auf jeden Fall auszufüllen und an die ProLitteris zu retournieren. Dabei sollte zumindest angegeben werden, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb sind und um welche Branche es sich handelt. Mit dieser Information kann die ProLitteris die Tarifeinstufung vornehmen und feststellen, ob ein Unternehmen überhaupt zahlungspflichtig wird. Wird der Erhebungsbogen ignoriert, erfolgt automatisch eine Einschätzung durch die ProLitteris. Dies kann sich unter Umständen negativ auswirken, da eine Einschätzung erfolgt, obwohl das Unternehmen eventuell aufgrund zu geringer Angestelltenzahl gar nicht zur Zahlungspflicht angehalten wäre.
Auch wer über kein Kopiergerät verfügt, muss dies auf dem Erhebungsblatt unbedingt vermerken und das Erhebungsformular an die ProLitteris retournieren.
Kontakt:
ProLitteris,
Universitätsstrasse 94-96
8033 Zürich
Tel. +41/1/368'15'68
Internet: http://www.prolitteris.ch
Volkswirtschaft unter der
Tel. +423/236'68'81 oder
Tel. +423/236'62'93
Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li