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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Keine Hinweise auf Folter oder schwerwiegende Misshandlungen in Schweizer Hafteinrichtungen Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

Bern (ots)

24.10.2003. Die Delegation des „Europäischen
Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder 
erniedrigender Behandlung oder Strafe“ hat am Freitag ihren Besuch 
in der Schweiz abgeschlossen. Erwartungsgemäss machte die Delegation 
keine Beobachtungen, die auf die Anwendung von Folter oder auf 
schwerwiegende Misshandlungen in den besuchten Einrichtungen und 
Orten schliessen lassen.
Während fünf Tagen besuchte die fünfköpfige Delegation des Anti- 
Folter-Ausschusses das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Kloten im 
Kanton Zürich. Zudem untersuchte sie das Prozedere der 
Ausschaffungen und konnte dabei die eigens herausgegebenen Normen 
zur Ausweisung auf dem Luftweg überprüfen. Wie die Delegation am 
Freitag in Bern Vertretern des Bundes und des besuchten Kantons 
mitteilte, hat sie bei ihrem Besuch keine Anzeichen von Folter oder 
schwerwiegender Misshandlungen festgestellt. Der Anti-Folter- 
Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über 
die Verhältnisse, die er in den besuchten Einrichtungen und Orten 
angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der 
Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein.
Empfehlungen werden ernst genommen
Wie Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- 
und Polizeidepartements (EJPD), bereits zu Beginn des Besuches in 
Bern versicherte, nimmt der Bundesrat die Kritik, Bemerkungen und 
Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses ernst. Die Delegation 
bestätigte, dass seit ihrem letzten Besuch insbesondere bei der 
Ausweisung von Ausländern auf dem Luftweg bedeutende Fortschritte 
erzielt worden sind.
Der Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative 
zustande gekommene „Europäische Übereinkommen zur Verhütung von 
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder 
Strafe“. Das Übereinkommen ist von 44 der 45 Mitgliedstaaten des 
Europarates ratifiziert worden; für die Schweiz ist es am 1. Februar 
1989 in Kraft getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus 
Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen 
Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert 
in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die 
Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht. Der Ausschuss 
versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute 
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates 
die Bedingungen des Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig ist.
Weitere Auskünfte:
Priska Schürmann, Chefin der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, 
Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71

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