Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Keine Hinweise auf Folter oder schwerwiegende Misshandlungen in Schweizer Hafteinrichtungen Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen
Bern (ots)
24.10.2003. Die Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat am Freitag ihren Besuch in der Schweiz abgeschlossen. Erwartungsgemäss machte die Delegation keine Beobachtungen, die auf die Anwendung von Folter oder auf schwerwiegende Misshandlungen in den besuchten Einrichtungen und Orten schliessen lassen.
Während fünf Tagen besuchte die fünfköpfige Delegation des Anti- Folter-Ausschusses das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Kloten im Kanton Zürich. Zudem untersuchte sie das Prozedere der Ausschaffungen und konnte dabei die eigens herausgegebenen Normen zur Ausweisung auf dem Luftweg überprüfen. Wie die Delegation am Freitag in Bern Vertretern des Bundes und des besuchten Kantons mitteilte, hat sie bei ihrem Besuch keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt. Der Anti-Folter- Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besuchten Einrichtungen und Orten angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein.
Empfehlungen werden ernst genommen
Wie Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), bereits zu Beginn des Besuches in Bern versicherte, nimmt der Bundesrat die Kritik, Bemerkungen und Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses ernst. Die Delegation bestätigte, dass seit ihrem letzten Besuch insbesondere bei der Ausweisung von Ausländern auf dem Luftweg bedeutende Fortschritte erzielt worden sind.
Der Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zustande gekommene Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Das Übereinkommen ist von 44 der 45 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden; für die Schweiz ist es am 1. Februar 1989 in Kraft getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig ist.
Weitere Auskünfte: Priska Schürmann, Chefin der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71