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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Gewährleistung der Bündner Verfassung Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern (ots)

05.03.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die
neue Verfassung des Kantons Graubünden zu gewährleisten. Die 
Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Kantonsverfassung in den 
Volksabstimmungen vom 18. Mai und vom 14. September 2003 angenommen. 
Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.
Zu den Neuerungen der totalrevidierten Kantonsverfassung gehören das 
Bekenntnis zur Dreisprachigkeit, die Verstärkung der regionalen 
Zusammenarbeit und der Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit. 
Bedeutsam ist ferner die Neuordnung der politischen Rechte, die den 
Wechsel vom obligatorischen zum fakultativen Referendum und eine 
Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativen vorsieht. Die 
Gemeinden erhalten zudem die Kompetenz, Ausländerinnen und 
Ausländern das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Die neue Verfassung 
verdoppelt ferner den Betrag für das obligatorische Finanzreferendum 
und ermöglicht Grundsatz- und Variantenabstimmungen.
Weitere Auskünfte:
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92
Christine Guy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44

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