Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Prämien für Unfallversicherung werden vom Konkurs ausgenommen Bundesrat setzt Gesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft
Bern (ots)
06.04.2004. Die Prämienforderung der obligatorischen Unfall- versicherung wird künftig von der Konkursbetreibung ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.
Die Gesetzesrevision geht auf einen Vorstoss im Parlament zurück. Auch der Bundesrat schloss sich der Argumentation an, dass sich die Konkurs-betreibung für Prämienforderungen der obligatorischen Unfallversicherung nicht rechtfertigt, da es sich in der Regel um kleine Beträge handelt. Die Konkurseröffnung ist namentlich für kleinere und mittlere Unternehmen eine unverhältnismässig harte Konsequenz. Diese Regelung gilt schon heute für die SUVA und die anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger. Neu sind ihr auch die Privatversicherungen unterstellt.
Weitere Auskünfte: Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 94