Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Alterslimiten sind nicht angebracht Bundesrat verabschiedet Bericht über Seniorendiskriminierung
Bern (ots)
21.04.2004. Der Bundesrat erachtet Altersschranken für Mitglieder der Exekutive und Legislative als untauglich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Dies hält er in seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht über Seniorendiskriminierung fest.
Anlass für den Bericht des Bundesrates war die Motion von Nationalrätin Christine Egerszegi-Obrist, welche durch die Diskussion über die (inzwischen wieder abgeschaffte) generelle Alterslimite von 70 Jahren in der Gemeinde Madiswil (BE) ausgelöst worden ist. Wie die in ein Postulat umgewandelte Motion verlangt, führte das Bundesamt für Justiz eine Umfrage über Altersschranken in den Kantonen und Gemeinden durch.
Die Umfrage ergab unter anderem, dass vier Kantone ein Höchstalter von 65 Jahren für die Wählbarkeit in die Kantonsregierung bzw. eine Alterslimite von 65 Jahren für das Ausscheiden aus dem Amt kennen. Nur ein Kanton beachtet in der Praxis ein Höchstalter und eine Alterslimite von 65 für das kantonale Parlament. In Gemeinden von drei Kantonen gilt für hauptamtliche Mitglieder der kommunalen Exekutive (Gemeinderat) ein Höchstalter und eine Alterslimite zwischen 64 und 74 Jahren. In 17 Kantonen gibt es zudem eine Alterslimite zwischen 64 und 75 Jahren für aussenparlamentarische Kommissionen.
Unnötig und untauglich Aus gesellschafts- und rechtspolitischer Sicht erweisen sich Altersschranken als unnötig und untauglich, ist doch die Lebenserwartung seit 1880 von 42 Jahren auf heute 80 Jahre gestiegen, wie der Bundesrat in seinem Bericht festhält. Das schweizerische Milizsystem lebt von der Bereitschaft aller, Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen. Die berufliche Belastung ist oft ein Grund, weshalb keine gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Dieser fällt bei Pensionierten weg, doch gerade Altersschranken verwehren ihnen, sich im Milizsystem einzusetzen.
Der Bundesrat erachtet daher Altersschranken generell als untaugliches Auswahlkriterium. Er empfiehlt Kantonen und Gemeinden, darauf zu verzichten.
Weitere Auskünfte:
Monique Cossali, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 89