BFS: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001: Resultate und Kommentare
(ots)Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001: Resultate und Kommentare Die MWST im Jahr 2001: Steigerung der Netto-Steuerforderung um 7,3% trotz Zunahme des steuerbaren Umsatzes um lediglich 2,3%
Im Jahr 2001 hat der steuerbare Umsatz die für die Mehrwertsteuer (MWST) massgebliche Grösse 670,7 Milliarden Franken erreicht. Die Zunahme gegenüber 2000 beträgt 2,3%. Die daraus resultierende Netto- Steuerforderung (Steuer auf Umsatz abzüglich anrechenbare Vorsteuer) beläuft sich auf 7,2 Milliarden Franken, was einem Zuwachs von 7,3% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Berücksichtigung der Netto- Steuerforderung der Eidg. Zollverwaltung, welche für die Erhebung der MWST auf der Einfuhr zuständig ist (9,7 Milliarden Franken), resultiert ein Steuerertrag von total 16,9 Milliarden (+3,9%). In ihrer Jahrespublikation zur MWST in der Schweiz analysiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der Steuerpflichtigen und vergleicht sie mit den Ergebnissen des Vorjahres. Im Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag. Diese Elemente der MWST werden in Abhängigkeit von der Höhe der Netto-Steuer und des Umsatzes pro Steuerpflichtigen sowie von Rechtsform und wirtschaftlicher Tätigkeit dargestellt. In einer Einleitung sind alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben, die für eine Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der Umsatz... Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2001 einen Gesamtumsatz von 1'696,3 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (670,7 Milliarden Franken oder 39,5% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz (1'025,6 Milliarden Franken oder 60,5%). Zum nicht steuerbaren Umsatz zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der Steuer ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit, Sozialfürsorge). Der Gesamtumsatz ist um 1,1% zurückgegangen. Diese Entwicklung wird durch den nicht steuerbaren Umsatz getrieben. Dessen Rückgang um 3,2% konnte durch die Zunahme des steuerbaren Umsatzes um 2,3% nicht kompensiert werden. Die Abnahme des nicht steuerbaren Umsatzes ist bedingt durch den Rückgang des von der Steuer ausgenommenen Umsatzes (-23,4%). Die Exporte verzeichneten einen Zuwachs von 11,8%. ...und der daraus resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und der Eidg. Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt die gesamte Netto- Steuerforderung der MWST. Die von der EZV abgerechnete MWST wird von den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von Waren entrichtet. Die MWST- Statistik konzentriert sich auf die mit der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich aus der Differenz zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-Steuer genannt) und der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen ergab sich 2001 eine Brutto- Steuer von 45,7 Milliarden Franken. Bei einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 38,5 Milliarden Franken resultierte ein Saldo von 7,2 Milliarden Franken zu Gunsten der ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von 9,7 Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf insgesamt 16,9 Milliarden Franken. Die bei der EZV erhobenen Beträge nahmen um 1,6% (155 Millionen) zu, während jene der ESTV um 7,3% (487 Millionen) anstiegen. Diese unterschiedliche Entwicklung ist auf das schwache Wachstum des Aussenhandels zurückzuführen. Die Ausfuhren sind ganz von der Steuer befreit, was bedeutet, dass die Steuer nicht geschuldet ist, die Vorsteuer jedoch abgezogen werden kann. Auf den Einfuhren wird die MWST von der EZV erhoben und anschliessend ebenfalls unter dem Titel des Vorsteuerabzugs vom Betrag abgezogen, den die Steuerpflichtigen der ESTV schulden. Gemäss Aussenhandelsstatistik der Schweiz verzeichnete der schweizerische Aussenhandel im Jahr 2001 ein gedämpftes Ergebnis. Sowohl die Ein- als auch die Ausfuhren wuchsen wertmässig in einstelliger Höhe (+1,1% bzw. +4,1%). Auf den 1. Januar 2001 wurden die MWST-Sätze linear um 0,1% erhöht (Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte). Während der Berichtsperiode betrugen die MWST-Sätze somit 7,6% (Normalsatz), 3,6% (Sondersatz auf Beherbergungsleistungen) und 2,4% (reduzierter Satz). Die Saldo-Steuersätze wurden ebenfalls entsprechend angehoben. Über 300'000 Mehrwertsteuerpflichtige im Jahr 2001 Im Jahr 2001 waren 303'000 aktive Steuerpflichtige gemeldet. 70,3% entfielen auf den tertiären und 28% auf den sekundären Sektor, lediglich 1,7% waren im primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (45,2% der Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften (31,9%) und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (10,3%).
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen verrechnete MWST) in Abzug bringen und die verbleibende Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu erfolgen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese Variante entschieden.
EIDGENÖSSISCHE STEUERVERWALTUNG Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation
Auskunft: Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation, Tel.: 031/325 43 31
Neuerscheinung: Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2001, Resultate und Kommentare, Bestellnummer 224-0100, 11 Franken.
Pressemitteilungen des BFS sind auf dem Internet unter der Adresse http://www.statistik.admin.ch zu finden.
16.01.2004