pafl: Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
(ots)
Vaduz, 6. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. August einen Bericht und Antrag über den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zuhanden des Landtags verabschiedet. Dieser Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betrifft die Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, welche in das EWR-Recht übernommen wird.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geht davon aus, dass übermässig lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug den Unternehmen, vor allem den Klein- und Mittelbetrieben, schwere Verwaltungs- und Finanzlasten verursachen. Ausserdem beeinträchtigen die Unterschiede zwischen den Zahlungsbestimmungen und -praktiken in den einzelnen Mitgliedsstaaten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes.
Die Richtlinie will in diesem Bereich einen durchgreifenden Wandel bewirken, die Entwicklung umkehren und sicherstellen, dass die gesetzlichen Folgen des Zahlungsverzugs davor abschrecken, die Zahlungsfristen zu überschreiten.
Um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen, sind die erforderlichen Rechtsvorschriften bis Ende Jahr in Kraft zu setzen. Dies soll durch eine entsprechende Anpassung des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches, des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Zins- und Wuchergesetzes erfolgen.
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