Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Revisionspflicht umfassend neu regeln Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern (ots)
23.06.2004. Der Bundesrat will eine qualitativ einwandfreie Revision der Jahresrechnungen von Unternehmen gewährleisten. Er hat am Mittwoch die Botschaft zu einer Änderung des Obligationenrechts (OR) und zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren verabschiedet.
Mit einer Änderung des OR und einem neuen Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren will der Bundesrat die geltenden Vorschriften zur Revision verbessern und für sämtliche Rechtsformen des Privatrechts ein einfaches und ausgewogenes Konzept der Revision schaffen.
Verschärfte Vorschriften für Revisionsstellen von Grossunternehmen
Die Botschaft präzisiert die Aufgaben der Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften und anderen wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen. In der Vorlage werden neu die fachlichen Voraussetzungen an die Revisorinnen und Revisoren konkretisiert. Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle wird eingehend geregelt und verschärft, um Interessenkonflikte zu verhindern. Diese Neuregelung stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer guten Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) dar.
Erleichterungen für KMU
Der Entwurf verlangt für KMU lediglich eine eingeschränkte Revision. Diese muss zwar von einer staatlich zugelassenen Fachperson durchgeführt werden, für die aber weniger hohe Anforderungen an die fachliche Erfahrung gelten als im Falle der ordentlichen Revision von grösseren Gesellschaften. Kleinunternehmen mit maximal 10 Vollzeitstellen können unter gewissen Bedingungen ganz auf eine Revision verzichten.
Staatliche Aufsicht für mehr Objektivität
Der Entwurf zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren sieht ferner die Schaffung einer staatlichen Aufsichtsbehörde vor, die mit einem Zulassungssystem sicherstellt, dass Revisionsdienstleistungen nur von genügend qualifizierten Fachpersonen erbracht werden. Die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften werden zudem einer griffigen Aufsicht durch dieselbe Behörde unterstellt.
Im Einklang mit den internationalen Entwicklungen
Die US-Revisionsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting Oversight Board - PCAOB) beaufsichtigt unter anderem auch Schweizer Revisionsunternehmen, die Gesellschaften prüfen, welche in den USA börsenkotiert sind. Die Einführung einer staatlichen Aufsichtsbehörde in der Schweiz soll für die betroffenen Revisionsunternehmen erhebliche Erleichterungen bei der Registrierung im Ausland sowie bei der Inspektion durch ausländische Aufsichtsbehörden ermöglichen. Die vorgeschlagene Lösung basiert auf einer grundsätzlichen Einigung zwischen den USA und der EU; die Europäische Kommission hat im März 2004 angekündigt, ein ähnliches Aufsichtssystem wie die USA und die Schweiz einzuführen.
Weitere Auskünfte: Reto Sanwald, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 96