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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesrat legt Basisabgabesatz 2004 für Spielbanken fest

Bern (ots)

10.11.2004. Der Bundesrat hat den Basisabgabesatz für
die Schweizer Casinos festgesetzt. Für den Grossteil der Spielbanken 
hält er am gesetzlich vorgesehenen Grundabgabesatz fest. Einzelnen 
Unternehmen, die aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen noch 
keine angemessene Rendite erwirtschaften konnten, gewährt er 
begrenzte Reduktionen.
Art. 41 Abs. 4 des Spielbankengesetzes (SBG) verleiht dem Bundesrat 
die Kompetenz zur Festlegung des Abgabesatzes während den ersten 
vier Betriebsjahren einer Spielbank, unter Berücksichtigung ihrer 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung hat der Bundesrat entschieden, für 
das Jahr 2004 grundsätzlich am Basisabgabesatz von 40 Prozent des 
Bruttospielertrags (BSE) festzuhalten. Reduktionen gewährt er nur in 
speziellen Fällen. Für die kleinen touristischen Bergcasinos (Davos 
und St. Moritz) hat er den Abgabesatz auf 20 Prozent des BSE und für 
weitere vier Casinos (Courrendlin, Granges-Paccot, Interlaken und 
Schaffhausen) auf 35 Prozent des BSE festgelegt. Diese Casinos 
konnten aufgrund der für sie schwierigen Rahmenbedingungen noch 
keine angemessene Rendite erwirtschaften. Deshalb ist diese 
Reduktion notwendig.
Der Entscheid des Bundesrates trägt insbesondere den anfänglichen 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Betriebsvorschriften der 
Spielbanken Rechnung. Beide sind für B-Casinos weniger günstig als 
für grosse A-Casinos, besonders für kleinere Bergcasinos. Der 
Basisabgabesatz für A-Casinos sowie für die übrigen sechs B-Casinos 
bleibt unverändert bei 40 Prozent des BSE.
Weitere Auskünfte:
Jean-Marie Jordan, Direktor des Sekretariates ESBK, 
Tel. 031 323 12 05

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