Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Kostendeckende Einbürgerungsgebühren
Bern (ots)
06.12.2004. Die Gebühren für die Einbürgerung sollen den tatsächlichen Kosten entsprechen, welche den Behörden bei der Behandlung der Gesuche entstehen. Der Bundesrat hat heute beschlossen, die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes betreffend "Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft und Gebühren" auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.
Die Gesetzesänderung sieht insbesondere vor, dass Kantone und Gemeinden für Einbürgerungen nur noch Gebühren erheben dürfen, welche die Verfahrenskosten decken. Damit sind künftig Einbürgerungsgebühren von mehreren tausend Franken nicht mehr zulässig. Zusätzlich wird der Bürgerrechtserwerb für Personen mit schweizerischer Herkunft erleichtert, zum Beispiel ausserehelich geborene Kinder von Schweizer Vätern.
Die am 3. Oktober 2003 von der Bundesversammlung beschlossene Gesetzesrevision ist nicht mit einem Referendum bekämpft worden. Deshalb war sie auch nicht Gegenstand der Abstimmung über die von Volk und Ständen abgelehnte erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer vom 26. September 2004.
Inkrafttreten auf den 1. Januar 2006
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2006 beschlossen. Somit steht den Kantonen und Gemeinden genügend Zeit zur Verfügung, um ihre Gesetze anzupassen.
Weitere Auskünfte:
Mario Tuor, Informationsbeauftragter Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), 031 324 31 50