Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenkasse Accorda: Schliessung auf Ende Juni
(ots)Die Krankenkasse Accorda stellt per Ende Juni 2004 ihren Betrieb ein. Seit 2002 befindet sich die Accorda in einer deutlichen Überschuldungssituation, die eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit ausschliesst. Auf den 1. Juli 2004 übernimmt der Krankenversicherer CSS Personal und Versicherte.
Betroffen sind alle Versicherten der Accorda, auch Versicherte mit Zusatzversicherungen. Die CSS bietet allen Versicherten einen mit ihrer bisherigen Versicherungsdeckung vergleichbaren Versicherungsschutz und zwar ohne Gesundheitsprüfung. Die Versicherten in der Grundversicherung haben auf jeden Fall die Möglichkeit, ohne Nachteile zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Nachdem das Eidg. Versicherungsgericht am 26. Februar 2004 den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gegen die Accorda ausgesprochenen Entzug der Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung gutgeheissen hatte, entschied das EDI am 4. Mai 2004, die Betriebsbewilligung definitiv per 30. Juni 2004 zu entziehen. Der Bewilligungsentzug durch das EDI hat zur Folge, dass die Accorda auch die Zusatzversicherungen aufgeben muss. Mit Wirkung ab 30. Juni 2004 entzieht das zuständige Eidg. Finanzdepartement (EFD) der Accorda deshalb auch die Bewilligung zur Durchführung von Zusatzversicherungen. Die Betriebseinstellung hat zur Folge, dass sich alle bei der Accorda Versicherten ab dem 1. Juli 2004 bei einem neuen Versicherer versichern müssen. Die CSS wird allen Accorda-Versicherten noch in diesem Monat ein persönliches Angebot zustellen. Grundversicherung: Wechsel ohne Nachteile ist gewährleistet Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung steht den Versicherten von Gesetzes wegen das Recht auf freie Wahl des Krankenversicherers zu. Alle am Wohnort der Versicherten tätigen Krankenversicherer sind verpflichtet, Antragsteller und Antragstellerinnen per 1. Juli 2004 vorbehaltlos und unabhängig von deren Gesundheitszustand und Alter in die Grundversicherung aufzunehmen. Eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses bei der Accorda ist nicht nötig. Den Grundversicherten droht keine Versicherungslücke: Versicherte, die nicht aus eigenem Antrieb ihren Beitritt zu einem anderen Versicherer erklären, sind ab dem 1. Juli 2004 bei der CSS versichert.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Bundesamt für Gesundheit, Daniel Wiedmer 031/322 95 05