Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Kanton Waadt: Härtefallprüfung abgeschlossen
Bern (ots)
14.12.2004. Der Kanton Waadt hat dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) abgelehnte Härtefälle zur erneuten Prüfung unterbreitet. Diese erneute Prüfung ist abgeschlossen und der Bund fordert den Kanton auf, die Rückkehr der zur Ausreise verpflichteten Personen umgehend an die Hand zu nehmen.
Der Kanton Waadt hat im Asylbereich während mehreren Jahren eine eigene Politik verfolgt und den Aufenthalt rechtskräftig abgewiesener Asylsuchender entgegen den Vorgaben des Bundes toleriert. Als Folge dieser Politik musste der Kanton im Frühjahr dieses Jahres mit dem zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD eine Lösung suchen.
Gestützt auf eine Vereinbarung zwischen dem EJPD und der Waadtländer Regierung vom Mai 2004 hat das BFF alle hängigen Gesuche unter dem Gesichtspunkt der Härtefallregelung geprüft. Per Ende Juli 2004 konnte der Aufenthalt von 582 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme geregelt werden, 523 Personen erfüllten die Bedingungen nicht und müssen die Schweiz definitiv verlassen. Der Kanton Waadt hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, Bundesentscheide in Zukunft zu respektieren und die Rückkehr der betroffenen Personen zu organisieren, nötigenfalls unter Anwendung von Zwangsmassnahmen.
Im September 2004 hat der Kanton eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und Amnesty International eingesetzt, welche die abgelehnten kantonalen Dossiers nochmals auf ihre Vollständigkeit überprüfte und bei Fehlern dem BFF unterbreitete. Insgesamt wurden bis Ende November 2004 115 Dossiers betreffend 291 Personen eingereicht.
Das BFF hat diese Dossiers einer nochmaligen Prüfung unterzogen und festgestellt, dass in 17 Fällen neue, durch den Kanton bisher nicht mitgeteilte Sachverhalte vorliegen, welche einen positiven Entscheid rechtfertigen.
Der Kanton ist nun verpflichtet, die Organisation der Rückkehr der zur Ausreise verpflichteten Personen umgehend an die Hand zu nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind lediglich 15 zur Ausreise verpflichtete Personen in ihr Heimatland zurückgekehrt.
Weitere Auskünfte:
Urs von Arb, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 031 325 99 72