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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Kanton Waadt: Härtefallprüfung abgeschlossen

Bern (ots)

14.12.2004. Der Kanton Waadt hat dem Bundesamt für
Flüchtlinge (BFF) abgelehnte Härtefälle zur erneuten Prüfung 
unterbreitet. Diese erneute Prüfung ist abgeschlossen und der Bund 
fordert den Kanton auf, die Rückkehr der zur Ausreise verpflichteten 
Personen umgehend an die Hand zu nehmen.
Der Kanton Waadt hat im Asylbereich während mehreren Jahren eine 
eigene Politik verfolgt und den Aufenthalt rechtskräftig 
abgewiesener Asylsuchender entgegen den Vorgaben des Bundes 
toleriert. Als Folge dieser Politik musste der Kanton im Frühjahr 
dieses Jahres mit dem zuständigen Eidgenössischen Justiz- und 
Polizeidepartement EJPD eine Lösung suchen.
Gestützt auf eine Vereinbarung zwischen dem EJPD und der 
Waadtländer Regierung vom Mai 2004 hat das BFF alle hängigen Gesuche 
unter dem Gesichtspunkt der Härtefallregelung geprüft. Per Ende Juli 
2004 konnte der Aufenthalt von 582 Personen mit einer vorläufigen 
Aufnahme geregelt werden, 523 Personen erfüllten die Bedingungen 
nicht und müssen die Schweiz definitiv verlassen. Der Kanton Waadt 
hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, Bundesentscheide in Zukunft 
zu respektieren und die Rückkehr der betroffenen Personen zu 
organisieren, nötigenfalls unter Anwendung von Zwangsmassnahmen.
Im September 2004 hat der Kanton eine gemischte Arbeitsgruppe mit 
Vertretern des Kantons und Amnesty International eingesetzt, welche 
die abgelehnten kantonalen Dossiers nochmals auf ihre 
Vollständigkeit überprüfte und bei Fehlern dem BFF unterbreitete. 
Insgesamt wurden bis Ende November 2004 115 Dossiers betreffend 291 
Personen eingereicht.
Das BFF hat diese Dossiers einer nochmaligen Prüfung unterzogen 
und festgestellt, dass in 17 Fällen neue, durch den Kanton bisher 
nicht mitgeteilte Sachverhalte vorliegen, welche einen positiven 
Entscheid rechtfertigen.
Der Kanton ist nun verpflichtet, die Organisation der Rückkehr 
der zur Ausreise verpflichteten Personen umgehend an die Hand zu 
nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind lediglich 15 zur Ausreise 
verpflichtete Personen in ihr Heimatland zurückgekehrt.
Weitere Auskünfte:
Urs von Arb, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 031 325 99 72

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