Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
MEDIENROHSTOFF Resultate des Jahresberichtes Monitoring NEE Zahl der Nichteintretensentscheide und betroffene Personen
Vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2005 haben in der Schweiz insgesamt 4450 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden gemäss neuem Recht vom Sozialhilfesystem ausgeschlossen. Davon bezogen im Durchschnitt 16 Prozent der Personen Nothilfe.
Für die 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bis längstens Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. Ende Dezember 2004 befanden sich noch rund 1'200 Personen aus dieser Gruppe der so genannten Übergangsfälle in den kantonalen Strukturen.
Irregulärer Aufenthalt und Delinquenz
Die Risiken für die öffentliche Sicherheit sind gering. Die Zahl der Anhaltungen ist leicht gestiegen von 553 im 4. Quartal 2004 auf 668 im 1. Quartal 2005. Die Zahl der Anhaltungen aufgrund von Betäubungsmittel- oder Vermögensdelikten ist hingegen im selben Zeitraum von 159 auf 119 gesunken. Unter Einbezug der Personen, die bereits vor dem 1. April 2004 einen NEE erhalten haben, wurden im ersten Quartal 2005 total 1'433 Anhaltungen verzeichnet, 280 davon betrafen Betäubungsmittel- und Vermögensdelikte.
Über die gesamte Beobachtungsperiode gesehen sind die Betäubungs- mittel- und Vermögensdelikte von 3,1 Prozent auf 7,4 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg entspricht aber nicht den im Vorfeld geäusserten Befürchtungen einer massiven Zunahme der Kriminalität. In jedem Quartal waren rund 50 Prozent der Anhaltungen ausschliesslich auf illegalen Aufenthalt zurückzuführen. Die Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit NEE hat somit zu keiner nennenswerten Steigerung der Kriminalität beigetragen.
Nothilfeleistungen der Kantone
Die Kosten der Kantone für Nothilfeleistungen (inklusive Gesundheitskosten) an Personen mit NEE von April 2004 bis März 2005 (2,6 Mio. Franken) sind durch die ausgerichteten Bundespauschalen (2,8 Mio. Franken) gedeckt; es entstand somit ein geringer Überschuss zu Gunsten der Kantone. Grund dafür ist der stark positive Saldo des 2. Quartals 2004. Seither sinken die Saldi der Kantone von Quartal zu Quartal. Einerseits geht die Abgeltung des Bundes zurück, weil die rückläufigen Gesuchszahlen auch weniger NEE und damit auch weniger Nothilfepauschalen zur Folge haben. Andererseits steigt die Zahl der Nothilfebeziehenden und die Bezugsdauer, dies vermutlich wegen der Wintermonate und als Folge der verschiedenen kantonalen Gerichtsentscheide sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Sachen Nothilfegewährung.
Nicht gedeckt sind die Kosten für die Übergangsfälle. Für diese Personen haben die Kantone im ersten Quartal 2005 ca. 1,7 Mio. Franken an Nothilfe ausbezahlt. Der Bund entrichtet den Kantonen für diese Personen keine zusätzliche Nothilfepauschale, da er für diese bis spätestens Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe geleistet hat.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Nachfrage nach Nothilfe in Kantonen mit unattraktiven und restriktiven Nothilfekonzepten geringer ist als in anderen Kantonen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 / 325 93 50