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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Polen

Bern-Wabern (ots)

19.09.2005. Das Rückübernahmeabkommen
zwischen Polen und der Schweiz wurde am 19. September 2005 in 
Warschau vom stellvertretenden Innenminister Polens, Herr Pawel 
Dakowski, und vom Schweizerischen Botschafter, Herr André von 
Graffenried, unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme 
von eigenen Staatsangehörigen sowie von Drittstaatsangehörigen. Der 
Transit durch die Vertragsstaaten wird ebenfalls geregelt.
Das Abkommen enthält die formlose Rückübernahme eigener 
Staatsangehöriger. Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden 
formlos übernommen, wenn bewiesen wird, dass sie sich vorgängig in 
einem Vertragsstaat aufgehalten haben oder durchgereist sind. Im 
Weiteren wird der Transit durch die Vertragsstaaten bei 
Rückführungen von Personen mit unbefugtem Aufenthalt geregelt. Das 
Vertragsergebnis entspricht dem Standard der Europäischen Union.
Aufgrund der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 und der allfälligen 
Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommen auf die neuen EU- 
Staaten ist die Schweiz bestrebt, vertiefte Gespräche mit jenen 
Staaten aufzunehmen, mit welchen noch keine Rückübernahmeabkommen 
bestehen. Zu diesen gehörte bisher auch Polen. Dieses Abkommen 
ergänzt die bereits bestehenden Instrumente der Schweiz im Bereich 
der Bekämpfung der irregulären Migration.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM
031 325 93 50

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