Eidg. Departement des Innern (EDI)
Der Bundesrat will die europäische Integration der Schweizer Forschung während der Jahre 2003 bis 2006 mit 869 Millionen Franken finanzieren
Bern (ots)
Die gemeinsame Forschungs- und Technologiepolitik ist ein wichtiges Bindeglied der Europäischen Union. Sie hat hierfür die Rahmenprogramme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FRP) geschaffen. Die heute vom Bundesrat ans Parlament überwiesene "Botschaft über die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2003-2006" bildet die Basis für ein in den Bilateralen Verträgen bereits vorgesehenes Anschlussabkommen für die Schweizer Vollbeteiligung auch am 6. EU-Rahmenprogramm (2003 - 2006). Hierfür wird ein Rahmenkredit von 869 Millionen Franken beantragt.
Seit 1986 beteiligt sich die Schweiz projektweise an den FRP. Das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU bildet Bestandteil des Pakets der sieben sektoriellen Abkommen, das vom Parlament 1999 genehmigt und von den Stimmberechtigten im Jahr 2000 angenommen wurde. Das Forschungsabkommen gewährleistet nach dem Inkrafttreten die Vollbeteiligung am 5. FRP der EU. Damit erhält die Schweizer Forschung den uneingeschränkten Zugang zur wichtigsten europäischen Wissenschafts- und Technologieplattform. Das Forschungsabkommen ist als einziges befristet, dies bis zum Auslaufen des 5. FRP Ende des Jahres 2002 und begründet durch den Umstand, dass es der EU nicht möglich war, Verhandlungen über das damals noch nicht ausgestaltete 6. FRP zu führen. Aus beidseitigem Interesse heraus wurde indessen festgehalten: "Nehmen die Europäischen Gemeinschaften neue mehrjährige Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung an, so kann dieses Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen erneuert oder neu ausgehandelt werden." Mit der vom Bundesrat gutgeheissenen Botschaft wird nun ein Verpflichtungskredit von insgesamt 869 Millionen Franken beantragt, mit dem die Vollbeteiligung der Schweiz am 6. FRP in den Jahren 2003 bis 2006 finanziert werden soll. Verbunden mit der Vollbeteiligung ist die Mitfinanzierung der Gesamtkosten des 6. FRP, an die die Schweiz gemäss Bruttoinlandprodukt einen Beitrag von insgesamt 835 Mio. Franken bzw. von rund 210 Mio. Franken pro Jahr zu leisten hat. Weiter ist im Verpflichtungskredit ein Betrag von 34 Mio. Franken für die Finanzierung von Begleitmassnahmen und Vorbereitungsaufgaben zugunsten der schweizerischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen enthalten. Diese sind notwendig, um einen angemessenen Rückfluss des Schweizer Beitrags an das 6. FRP in Form möglichst vieler Projekte mit Schweizer Beteiligung zu erreichen.
Vollumfänglicher Einbezug der Schweizer Forschung
Vollbeteiligung am 6. FRP bedeutet zum einen eine verstärkte Einflussnahme der Schweizer Forschenden und eine Verstärkung der Schweizer Präsenz im strategischen Bereich. Schweizer Forschende werden neu als Koordinatoren Projekte leiten können und es wird ihnen möglich sein, Forschungsprojekte zu den auf EU-Ebene geltenden Bedingungen durchzuführen.
Weiter erhält die Schweiz freien Zugang zu allen Ergebnissen der Projekte und Aktionen des 6. FRP. Für die Schweizer Forschung eröffnet die Vollbeteiligung am 6. FRP die Möglichkeit, dass sie an allen international ausgerichteten Projekten und Initiativen mitwirken kann. Dies bedeutet insbesondere einen vollumfänglichen Einbezug in alle Forschungsaktionen, an denen sie bisher meist nur am Rand oder gar nicht mitwirken konnte.
Mit der Vollbeteiligung am 6. FRP (2003-2006) verfolgt der Bundesrat folgende Ziele:
- Verstärkte Integration der schweizerischen Forschung auf europäischer Ebene;
- Erweiterung des Kreises der Schweizer Teilnehmer in den Netzwerken und Projekten des 6. FRP durch den Einbezug aller Forschenden, die in der Schweiz in öffentlichen Institutionen und in Unternehmen tätig sind;
- Schaffung der Möglichkeit für die in der Schweiz tätigen Forschenden, gleichberechtigt mit ihren europäischen Kollegen am 6. FRP mitzuwirken;
- Förderung von Spitzenleistungen im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung durch den Ausbau der bestehenden Kompetenzzentren;
- Nutzung und Verwertung der Ergebnisse von Forschungsprojekten in der Schweiz durch eine erhöhte Beteiligung von Schweizer Unternehmen, insbesondere von KMU;
- Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen auf europäischer Ebene.
Teilhabe der Schweiz am "Forschungsraum Europa"
Eine Vollbeteiligung der Schweiz am 6. FRP ist auch deswegen strategisch wichtig, weil es Anfang des Jahres 2000 zu einem politischen Durchbruch im europäischen Forschungsbereich gekommen ist. Nachdem die EU-Staaten ihr Interesse für die Ausgestaltung eines "Europäischen Forschungsraums" signalisiert haben, hat die Europäische Kommission verschiedene Initiativen lanciert, die darauf ausgerichtet sind, die unterschiedlichen Forschungspolitiken der Einzelstaaten besser in eine eigentliche europäische Forschungspolitik zu integrieren. Einzelne der vorgeschlagenen Massnahmen, wie etwa die koordinierte Unterstützung von international ausgerichteten Infrastrukturen, die Verbesserung der Mobilität der Forschenden oder dieVerstärkung der Koordination und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen internationalen Forschungsprogrammen und Forschungsorganisationen, sollen bereits im 6. FRP umgesetzt werden.
Beilagen:
- Botschaft über die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2003-2006
- Facts & Figures zur bisherigen Beteiligung der Schweizer Forschung an den FRP der EU
Kontakt:
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN , Dr. Paul-Erich Zinsli, Stv.
Direktor, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft,
Tel. +41 31 322 96 53.