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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Der Bundesrat will die europäische Integration der Schweizer Forschung während der Jahre 2003 bis 2006 mit 869 Millionen Franken finanzieren

Bern (ots)

Die gemeinsame Forschungs- und Technologiepolitik ist
ein wichtiges Bindeglied der Europäischen Union. Sie hat hierfür die
Rahmenprogramme für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (FRP) geschaffen. Die heute vom Bundesrat ans Parlament
überwiesene "Botschaft über die Finanzierung der Vollbeteiligung der
Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung,
technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren
2003-2006" bildet die Basis für ein in den Bilateralen Verträgen
bereits vorgesehenes Anschlussabkommen für die Schweizer
Vollbeteiligung auch am 6. EU-Rahmenprogramm (2003 - 2006). Hierfür
wird ein Rahmenkredit von 869 Millionen Franken beantragt.
Seit 1986 beteiligt sich die Schweiz projektweise an den FRP. Das
Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit
zwischen der Schweiz und der EU bildet Bestandteil des Pakets der
sieben sektoriellen Abkommen, das vom Parlament 1999 genehmigt und
von den Stimmberechtigten im Jahr 2000 angenommen wurde. Das
Forschungsabkommen gewährleistet nach dem Inkrafttreten die
Vollbeteiligung am 5. FRP der EU. Damit erhält die Schweizer
Forschung den uneingeschränkten Zugang zur wichtigsten europäischen
Wissenschafts- und Technologieplattform. Das Forschungsabkommen ist
als einziges befristet, dies bis zum Auslaufen des 5. FRP Ende des
Jahres 2002 und begründet durch den Umstand, dass es der EU nicht
möglich war, Verhandlungen über das damals noch nicht ausgestaltete
6. FRP zu führen. Aus beidseitigem Interesse heraus wurde indessen
festgehalten: "Nehmen die Europäischen Gemeinschaften neue
mehrjährige Rahmenprogramme für Forschung und technologische
Entwicklung an, so kann dieses Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen
erneuert oder neu ausgehandelt werden." Mit der vom Bundesrat
gutgeheissenen Botschaft wird nun ein Verpflichtungskredit von
insgesamt 869 Millionen Franken beantragt, mit dem die
Vollbeteiligung der Schweiz am 6. FRP in den Jahren 2003 bis 2006
finanziert werden soll. Verbunden mit der Vollbeteiligung ist die
Mitfinanzierung der Gesamtkosten des 6. FRP, an die die Schweiz
gemäss Bruttoinlandprodukt einen Beitrag von insgesamt 835 Mio.
Franken bzw. von rund 210 Mio. Franken pro Jahr zu leisten hat.
Weiter ist im Verpflichtungskredit ein Betrag von 34 Mio. Franken für
die Finanzierung von Begleitmassnahmen und Vorbereitungsaufgaben
zugunsten der schweizerischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen
enthalten. Diese sind notwendig, um einen angemessenen Rückfluss des
Schweizer Beitrags an das 6. FRP in Form möglichst vieler Projekte
mit Schweizer Beteiligung zu erreichen.
Vollumfänglicher Einbezug der Schweizer Forschung
Vollbeteiligung am 6. FRP bedeutet zum einen eine verstärkte
Einflussnahme der Schweizer Forschenden und eine Verstärkung der
Schweizer Präsenz im strategischen Bereich. Schweizer Forschende
werden neu als Koordinatoren Projekte leiten können und es wird ihnen
möglich sein, Forschungsprojekte zu den auf EU-Ebene geltenden
Bedingungen durchzuführen.
Weiter erhält die Schweiz freien Zugang zu allen Ergebnissen der
Projekte und Aktionen des 6. FRP. Für die Schweizer Forschung
eröffnet die Vollbeteiligung am 6. FRP die Möglichkeit, dass sie an
allen international ausgerichteten Projekten und Initiativen
mitwirken kann. Dies bedeutet insbesondere einen vollumfänglichen
Einbezug in alle Forschungsaktionen, an denen sie bisher meist nur am
Rand oder gar nicht mitwirken konnte.
Mit der Vollbeteiligung am 6. FRP (2003-2006) verfolgt der
Bundesrat folgende Ziele:
  • Verstärkte Integration der schweizerischen Forschung auf europäischer Ebene;
  • Erweiterung des Kreises der Schweizer Teilnehmer in den Netzwerken und Projekten des 6. FRP durch den Einbezug aller Forschenden, die in der Schweiz in öffentlichen Institutionen und in Unternehmen tätig sind;
  • Schaffung der Möglichkeit für die in der Schweiz tätigen Forschenden, gleichberechtigt mit ihren europäischen Kollegen am 6. FRP mitzuwirken;
  • Förderung von Spitzenleistungen im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung durch den Ausbau der bestehenden Kompetenzzentren;
  • Nutzung und Verwertung der Ergebnisse von Forschungsprojekten in der Schweiz durch eine erhöhte Beteiligung von Schweizer Unternehmen, insbesondere von KMU;
  • Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen auf europäischer Ebene.
Teilhabe der Schweiz am "Forschungsraum Europa"
Eine Vollbeteiligung der Schweiz am 6. FRP ist auch deswegen
strategisch wichtig, weil es Anfang des Jahres 2000 zu einem
politischen Durchbruch im europäischen Forschungsbereich gekommen
ist. Nachdem die EU-Staaten ihr Interesse für die Ausgestaltung eines
"Europäischen Forschungsraums" signalisiert haben, hat die
Europäische Kommission verschiedene Initiativen lanciert, die darauf
ausgerichtet sind, die unterschiedlichen Forschungspolitiken der
Einzelstaaten besser in eine eigentliche europäische
Forschungspolitik zu integrieren. Einzelne der vorgeschlagenen
Massnahmen, wie etwa die koordinierte Unterstützung von international
ausgerichteten Infrastrukturen, die Verbesserung der Mobilität der
Forschenden oder dieVerstärkung der Koordination und der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen internationalen
Forschungsprogrammen und Forschungsorganisationen, sollen bereits im
6. FRP umgesetzt werden.
Beilagen:
  • Botschaft über die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2003-2006
  • Facts & Figures zur bisherigen Beteiligung der Schweizer Forschung an den FRP der EU

Kontakt:

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN , Dr. Paul-Erich Zinsli, Stv.
Direktor, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft,
Tel. +41 31 322 96 53.

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