Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat verabschiedet den ersten Bericht zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen die Frauendiskriminierung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat den ersten Bericht an die UNO über die rechtliche und tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz verabschiedet. Als erster umfassender Bericht wird er sowohl als Grundlage für die Diskussion mit der UNO als auch für einen sachlichen Dialog über Gleichstellungsfragen in der Schweiz dienen.
Der Bericht zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen die Frauendiskriminierung ist die erste umfassende Bestandesaufnahme der aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Situation der Frauen in der Schweiz. Gemäss den Vorgaben des Übereinkommens befasst er sich im Besonderen mit Themen wie Frauenhandel/Prostitution, politisches und öffentliches Leben, Staatsangehörigkeit, Bildung, Berufsleben, Gesundheit, Frauen auf dem Lande und Familie. Er enthält zudem ausgewählte statistische Angaben zum Vergleich der Situation von Frauen und Männern in Bildung, Arbeit und Politik.
Der Bericht macht deutlich, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Schweiz in den letzten Jahren besonders im rechtlichen Bereich Fortschritte erzielt hat. Einige gesetzliche Ungleichbehandlungen sind abgeschafft oder abgeschwächt worden. Demgegenüber zeigen sich aber in vielen Lebensbereichen noch immer grosse faktische Unterschiede zwischen Frauen und Männern, so etwa in der höheren Bildung, im Berufsleben, in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und in der Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen. Als fundierter Überblick über die aktuelle Situation wird der Bericht als neue Grundlage für eine sachliche Diskussion über Gleichstellungsfragen in der Schweiz dienen können.
Der Bericht ist unter der Federführung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entstanden. Andere Stellen der Bundesverwaltung haben dazu massgebliche Beiträge geleistet, ebenso die Kantone. In einem Vernehmlassungsverfahren erhielten zudem auch verwaltungsexterne Interessierte Gelegenheit zur Meinungsäusserung.
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung im Jahre 1997 hatte sich die Schweiz verpflichtet, dem zuständigen UNO-Kontrollausschuss regelmässig über die Situation in der Schweiz zu berichten. Der Kontrollausschuss, der aus unabhängigen Expertinnen und Experten besteht, wird den Bericht voraussichtlich in einigen Monaten kritisch prüfen und mit einer Schweizer Delegation öffentlich diskutieren.
Kontakt:
Patricia Schulz
Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann
Tel. +41/31/322'68'40
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Hinweis:
Der Bericht wird Ende Januar in Papierform und auf Internet
veröffentlicht. Er kann beim Eidgenössischen Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann bestellt (Tel. +41/31/322'68'43,
Fax +41/31/322'92'81, E-Mail ebg@ebg.admin.ch) oder auf Internet als
pdf-Datei unter www.equality-office.ch abgerufen werden.