Eidg. Departement des Innern (EDI)
Neuer Hochschulartikel in der Bundesverfassung: der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung und gibt Auftrag für die Erarbeitung einer Botschaft an das Parlament
Bern (ots)
In der Vernehmlassung zu einem neuen Verfassungsartikel über die Hochschulen sind über 60 Stellungnahmen eingegangen. Eine breite Mehrheit der Vernehmlassenden drückt sich für eine Verfassungsänderung aus, um die als notwendig anerkannte ganzheitliche Steuerung der Hochschulpolitik zu gewährleisten und damit den Herausforderungen der internationalen Konkurrenz und der Wissensökonomie wirksam zu begegnen. Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit der Erarbeitung einer Botschaft an die Eidgenössischen Räte beauftragt.
Bei der Erarbeitung der Botschaft soll die Vorlage in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern (namentlich die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK) nochmals überarbeitet werden und sollen die im Rahmen der Vernehmlassung kritisierten Punkte einer gründlich Prüfung unterzogen werden. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Verfassungsänderung grundsätzlich als notwendig anerkannt wird, die Vorlage aber noch keine einhellige Zustimmung findet.
Eine Gruppe Vernehmlassender, bestehend vor allem aus den Universitätskantonen, der CVP und der SVP, vertritt einen föderalistischen Standpunkt. Sie lehnt die Einmischung des Bundes in Kompetenzbereiche, die als kantonal betrachtet werden, ab. Dieser Ansicht widersprechen die SP, die Gewerkschaften und ein Kanton, für die nur der Bund in der Lage ist, diejenige Steuerung sicherzustellen, mit der die an die schweizerischen Hochschulen gestellten Herausforderungen bewältigt werden können. Eine Mittelstellung nimmt eine grössere Anzahl Kantone ein, die zwar vom Grundsatz der auf einer Vereinbarung gründenden Partnerschaft zwischen Kantonen und Bund ausgehen, die indessen bereit wären, unter genau bestimmten Bedingungen dem Bund weitere Kompetenzen zu übertragen. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) fürchtet ein Demokratiedefizit und fordert eine verfassungsrechtlich klar geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.
Verschiedene Stellungnahmen von Seiten der Arbeitgeberverbände und der FDP halten dafür, auf Verfassungsstufe die politische und strategische Steuerung des Hochschulsystems einem Verwaltungsrat zu übertragen, der sich aus Vertretern des Bundes, der Kantone und weiterer Kreise, auch der Wirtschaft, zusammensetzt.
Der Bundesrat sollte den Eidgenössischen Räten im Januar 2003 eine Botschaft zu einem neuen Verfassungsartikel über die Hochschulen vorlegen.
Kontakt:
Dr. Beat Vonlanthen
Vize-Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung
Tel. +41/31/322'82'11
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Vernehmlassungsbericht
(verfügbar auch auf Internet unter www.gwf-gsr.ch)