Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat bestätigt Teilmonopol der SUVA
Bern (ots)
Gestützt auf die Ergebnisse einer vom Eidgenössischen Departement des Innern eingesetzten Arbeitsgruppe hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA ihren heutigen Status als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem ihr fest zugewiesenen Tätigkeitsbereich (Teilmonopol) beibehalten soll. Ferner soll sie weiterhin das hauptsächliche Durchführungsorgan zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) mit hoheitlichen Funktionen bleiben.
Neu soll indessen die SUVA - nach Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen - in ihren Kernkompetenzen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz - Risikoträger und Fallmanagement - Finanzanlagen und Aktiven-/Passiven-Management - Dienstleistungen für das Gesundheitswesen Schweiz
zusätzliche Aufgaben übernehmen und neue Aktivitäten entfalten können.
Der Bundesrat stellt fest, dass das Unfallversicherungssystem effizient ist und deshalb keiner grundsätzlichen Änderungen bedarf. Bei jeder Erweiterung eines Geschäftsfelds der SUVA wird die Frage der Vereinbarkeit der privatwirtschaftlichen Tätigkeit mit den hoheitlichen Kontrollaufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und der Monopolstellung zu prüfen sein.
Damit bereits heute Grundlagen für künftige Diskussionen über die Organisation dieser Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden können, gibt der Bundesrat eine Kosten/Nutzen-Analyse des heutigen Systems der Unfallversicherung in Auftrag.
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