Liechtensteinische Krankenkasse fusioniert mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers
Vaduz (ots)
Die Regierung hat eine Fusion der Liechtensteinischen Krankenkasse (LKK) mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers (FKB) in die Wege geleitet. Mit einem Darlehen des Landes im Herbst 1997 konnte eine drohende Insolvenz der Liechtensteinischen Krankenkasse (LKK) abgewendet werden. Sonderprüfungen bei der LKK haben nun gezeigt, dass weitere Massnahmen notwendig sind.
Die Regierung beabsichtigt, rasch und wirkungsvoll eine umfassende Lösung zu treffen. Erstes Ziel dabei ist, die Ansprüche und Rechte der Versicherten zu wahren. Deshalb hat die Regierung eine Fusion der LKK mit der FKB in die Wege geleitet. Die Zusammenführung dieser Krankenversicherer wird das liechtensteinische Gesundheitswesen stärken. Sowohl seitens des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes als auch seitens der grössten im Lande tätigen Krankenkasse wird der Fusion Verständnis entgegengebracht, unter der Voraussetzung, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen wird.
Damit die Fusion der LKK und damit die Integration des Versichertenbestandes der LKK in die FKB erfolgreich abgeschlossen werden kann, ohne dass sich für die LKK- und die FKB-Versicherten Nachteile ergeben, muss die LKK «fusionsfähig» gemacht werden. Ausgangspunkt für die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand bildet zunächst die Ausräumung der «Altlasten»: Auf die Rückforderung des im Jahr 1997 gewährten Darlehens von 6 Mio. Franken wird verzichtet, ebenso auf die Rückforderung zuviel bezogener Subventionen in den Jahren vor 1997 in Höhe von 0.34 Mio. Franken. Sodann wird das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss an die LKK von max. 7 Mio. Franken bereitstellen, der den Verlust für das Geschäftsjahr 2001 von 1.0 Mio. Franken abdeckt und der für die Bildung der gesetzlich notwendigen (Mindest-) Reserven bzw. Rückstellungen dient.
Ungeachtet der Tatsache, dass diese Fusion sowohl aus rechtlichen wie auch aus technischen Gründen nur auf den 1. Januar eines Jahres erfolgen kann, müssen vorbereitende Massnahmen bereits heute getroffen werden. Eine allfällige Umkehr dieses Prozesses ist kaum mehr ohne grösseren finanziellen Schaden beider Kassen möglich, so dass sich die übernehmende Kasse bereits heute über die finanzielle Zukunft der LKK ein klares Bild machen können muss. Die Höhe des staatlichen Zuschusses kann aber erst nach Vorliegen der geprüften Fusionsbilanz festgelegt werden. Es ist daher ein entsprechender Maximalbetrag, wie er in Berücksichtigung der derzeit noch gegebenen Unsicherheiten berechnet worden ist, vom Landtag zu beschliessen.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgelegten umfassenden Lösung (Fusion der LKK mit der FKB) eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung realisiert werden kann.
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