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Fürstentum Liechtenstein

Liechtensteinische Krankenkasse fusioniert mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers

Vaduz (ots)

Die Regierung hat eine Fusion der
Liechtensteinischen Krankenkasse (LKK) mit der Freiwilligen
Krankenkasse Balzers (FKB) in die Wege geleitet. Mit einem Darlehen
des Landes im Herbst 1997 konnte eine drohende Insolvenz der
Liechtensteinischen Krankenkasse (LKK) abgewendet werden.
Sonderprüfungen bei der LKK haben nun gezeigt, dass weitere
Massnahmen notwendig sind.
Die Regierung beabsichtigt, rasch und wirkungsvoll eine umfassende
Lösung zu treffen. Erstes Ziel dabei ist, die Ansprüche und Rechte
der Versicherten zu wahren. Deshalb hat die Regierung eine Fusion der
LKK mit der FKB in die Wege geleitet. Die Zusammenführung dieser
Krankenversicherer wird das liechtensteinische Gesundheitswesen
stärken. Sowohl seitens des Liechtensteinischen
Krankenkassenverbandes als auch seitens der grössten im Lande tätigen
Krankenkasse wird der Fusion Verständnis entgegengebracht, unter der
Voraussetzung, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen wird.
Damit die Fusion der LKK und damit die Integration des
Versichertenbestandes der LKK in die FKB erfolgreich abgeschlossen
werden kann, ohne dass sich für die LKK- und die FKB-Versicherten
Nachteile ergeben, muss die LKK «fusionsfähig» gemacht werden.
Ausgangspunkt für die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche
Hand bildet zunächst die Ausräumung der «Altlasten»: Auf die
Rückforderung des im Jahr 1997 gewährten Darlehens von 6 Mio. Franken
wird verzichtet, ebenso auf die Rückforderung zuviel bezogener
Subventionen in den Jahren vor 1997 in Höhe von 0.34 Mio. Franken.
Sodann wird das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss an die LKK
von max. 7 Mio. Franken bereitstellen, der den Verlust für das
Geschäftsjahr 2001 von 1.0 Mio. Franken abdeckt und der für die
Bildung der gesetzlich notwendigen (Mindest-) Reserven bzw.
Rückstellungen dient.
Ungeachtet der Tatsache, dass diese Fusion sowohl aus rechtlichen
wie auch aus technischen Gründen nur auf den 1. Januar eines Jahres
erfolgen kann, müssen vorbereitende Massnahmen bereits heute
getroffen werden. Eine allfällige Umkehr dieses Prozesses ist kaum
mehr ohne grösseren finanziellen Schaden beider Kassen möglich, so
dass sich die übernehmende Kasse bereits heute über die finanzielle
Zukunft der LKK ein klares Bild machen können muss. Die Höhe des
staatlichen Zuschusses kann aber erst nach Vorliegen der geprüften
Fusionsbilanz festgelegt werden. Es ist daher ein entsprechender
Maximalbetrag, wie er in Berücksichtigung der derzeit noch gegebenen
Unsicherheiten berechnet worden ist, vom Landtag zu beschliessen.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit der vorgelegten umfassenden
Lösung (Fusion der LKK mit der FKB) eine für alle Beteiligten
akzeptable Lösung realisiert werden kann.

Kontakt:

Ressort: Soziales/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft (Tel. +423/236'68'71)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 264

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