Keine strafbaren Handlungen beim Bau Bundesbasis Flughafen Belp
Bern (ots)
Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein
Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete am 28. Juni 2000 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt betreffend Verdacht der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB) und der Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB). Das Verfahren wurde eröffnet, nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem anfangs April 2000 publizierten Jahresbericht 1999 Mängel bei der Rechnungsführung im Zusammenhang mit dem Bau des Bundesbasis für die Helikopter und Flächenflugzeuge auf dem Flughafen Belpmoos festgestellt hatte. Gemäss EFK sollen an die Generalunternehmerin insgesamt Fr. 341'251.- für Mehrkosten ausbezahlt worden sein, ohne dass Offerten verlangt, Protokollauszüge geschrieben, Besprechungs- oder Berechnungsgrundlagen und Mengenangaben vorgelegen hätten. Die Ermittlungen ergaben nun keine strafrechtlich relevanten Unregelmässigkeiten, weshalb die Bundesanwaltschaft (BA) das Strafverfahren einstellt.
Die von der Bundesanwaltschaft aufgenommenen Ermittlungen ergaben verschiedene Unregelmässigkeiten: Anordnungen von Aenderungswünschen wurden entgegen den Vertragsbestimmungen mündlich statt schriftlich und ohne vorgängige Offerterstellung angeordnet. Zusätzliche Aufträge wurden in einem die gängige Praxis im Baugewerbe überschreitenden Mass erst nach Ausführung der Arbeiten und Rechnungsstellung pro forma in Auftrag gegeben. Schliesslich wurde entgegen dem Entscheid der Projektkommission mindestens in einem Fall ein Vorhaben realisiert, während im Gegenzug ein vorgesehenes Projekt nicht oder nicht vollständig ausgeführt wurde. Gemäss EFK werden zwar solche kostenneutrale Lösungen bei Bundesbauten (Projektoptimierungen) öfters getroffen. Dieses Vorgehen ist aber nicht korrekt und problematisch, da es durch die Akten nicht mehr nachvollzogen werden kann.
Auch wenn diese Vorgehensweisen als unregelmässig bezeichnet werden können, stellen sie indessen keine strafbaren Handlungen dar. Finanzielle Unregelmässigkeiten oder Urkundendelikte liegen nicht vor, weshalb die BA das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt hat.
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Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef Bundesanwaltschaft
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