Jahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde - Gutes Abschneiden Liechtensteins
Vaduz (ots)
Die EFTA-Überwachungsbehörde (European Surveillance Authority, ESA) veröffentlicht jedes Jahr einen Jahres- und Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr. Im genannten Jahresbericht wird erstens die Umsetzungsquote der ins EWR-Abkommen übernommenen Rechtsakte detailliert dargestellt und zweitens die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren festgehalten. Somit beschreibt die EFTA Überwachungsbehörde auch ihre Tätigkeiten in Bezug auf Liechtenstein.
Liechtenstein ist es auch 2001 wieder gelungen, einerseits die Interessen des Landes im EWR-Kontext - insbesondere hinsichtlich neu ins EWR-Abkommen zu übernehmende Rechtsakte - durchzusetzen und zu wahren und andererseits die Verpflichtungen aus dem EWR- Abkommen gut zu erfüllen. Im Jahr 2001 konnte Liechtenstein eine Umsetzungsquote von 98,6 Prozent erreichen. Das entspricht einem geringfügigen Minus von 0,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000. Mit dieser Umsetzungsquote liegt Liechtenstein vor Norwegen mit 97,9 Prozent und Island mit 97,8 Prozent. Diese Umsetzungsquoten bestätigen, dass die drei EWR-EFTA-Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch im Bereich der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren liegt Liechtenstein im guten Durchschnitt der EWR-Staaten.
Da Liechtenstein generell bemüht ist, seine Interessen auch bei der Umsetzung der Rechtsakte in das liechtensteinische Recht zu wahren, wird der sich aus den Richtlinien ergebende Handlungsspielraum bei der Umsetzung soweit als möglich ausgenützt. Dies kann unter Umständen zu entsprechenden «Mahnungen» seitens der ESA betreffend die Umsetzung von EWR- Recht führen.
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