Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Bundesrat verabschiedet Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung von Frau und Mann" durch die Bundesbehörden
(ots)Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments einen Bericht verabschiedet, der einen umfassenden Überblick gibt über die im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter ergriffenen Massnahmen der Bundesbehörden. Die Bilanz ist zwar ermutigend, vor allem in den Bereichen Bildung und Wirtschaft, doch bis das Anliegen der Geschlechtergleichstellung systematisch in allen Tätigkeitsfeldern der Bundesverwaltung verankert ist, sind noch Anstrengungen nötig.
Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung von Frau und Mann" durch die Bundesbehörden wurde aufgrund eines Postulats des Nationalrats von Mai 2000 erarbeitet. Er wird den Eidgenössischen Räten auf die Wintersession 2002 zugestellt.
Der Aktionsplan ist Teil der Folgearbeiten zur 4. UNO- Weltfrauenkonferenz von Beijing (1995). Er wurde 1999 veröffentlicht und enthält 13 Kapitel mit insgesamt 287 Massnahmen, in denen die in der Gleichstellungspolitik anstehenden Aktivitäten zusammengefasst werden. Heute, drei Jahre nach Erscheinen des Aktionsplans, kann man sich mit dem vorliegenden Bericht ein detailliertes Bild der von den Bundesbehörden geleisteten Umsetzungsarbeiten machen. Auf nationaler Ebene zu erwähnen ist z.B. die Schaffung einer Fachstelle Gender Health sowie einer Fachstelle gegen Gewalt, insbesondere gegen Frauen, und der erste Schweizer Bericht zum UNO-Frauenübereinkommen. Auf internationaler Ebene wird u.a. gezeigt, wie sich die Schweiz im Rahmen der OSZE im Kampf gegen Frauenhandel einsetzt und systematisch die Geschlechterperspektive in die Entwicklungszusammenarbeit einbezieht.
Die meisten der im Aktionsplan aufgeführten Massnahmen wurden umgesetzt, manche nur teilweise und andere sehr weitgehend. Am besten gelang dies in den Bereichen Bildung und Wirtschaft. An den Universitäten und Fachhochschulen sowie in der Arbeitswelt sind konkrete Projekte zur Förderung der Chancengleichheit, z. B. Anreizprogramme und Einrichtung von Krippen, umgesetzt worden. Statistiken und Studien zu Diskriminierungen der Frauen im Erwerbsleben und in den Sozialversicherungen wurden veröffentlicht. Schwierigkeiten bei der Umsetzung sind in der Regel auf den Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen zurückzuführen.
Die Departemente und Ämter sind aufgerufen, ihre Bemühungen fortzusetzen und die Gleichstellungsperspektive in all ihre Programme und Massnahmen sowie in ihre alltägliche Praxis aufzunehmen (gender mainstreaming). Die Bundesverwaltung verfügt noch nicht über alle dafür nötigen Instrumente, doch sind Bemühungen im Gang, diese zu entwickeln.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 40 Beilage: Bericht