Stellungnahme zum Vorschlag Behindertengesetz der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates
Zürich (ots)
Nur das erweiterte Gesetz ist ein gutes Gesetz
Die SGK NR hat an ihrer gestrigen Sitzung das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verabschiedet. Dabei wurden für die Behinderten wichtige Erweiterungen des Gesetzes beschlossen. Die Behindertenorganisation Pro Infirmis begrüsst ausdrücklich diese Ausweitung des Geltungsbereiches. Der von den Behinderten und ihren Organisationen mit Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit geforderte freie Zugang für Behinderte zu allen Lebensbereichen scheint sich nach und nach in der Grossen Kammer durchzusetzen.
Die Ausweitung betrifft insbesondere den Bereich öffentliche Bauten und Anlagen. Hier macht der Vorschlag der SGK einen grossen Schritt in der Richtung, die auch von Pro Infirmis mitvertreten wurde: Auch Bauten, die vor dem Inkrafttreten des BehiG erstellt wurden, sollen dem Gesetz unterstehen. Zudem werden die Kantone aufgefordert, die Integration behinderter und nicht behinderter Schulkinder aktiv zu fördern. Im weiteren sollen nicht nur Arbeitsverhältnisse des Bundes dem neuen Gesetz unterstellt werden, sondern alle Arbeitsverhältnisse, also auch die der privaten Arbeitgeber.
Beschwerdemöglichkeiten erweitert
Im Vorschlag der SGK enthält das BehiG auch deutlich erweiterte Beschwerdemöglichkeiten für die Behindertenorganisationen. In der Bundesverwaltung wird zudem eine selbständige Stelle geschaffen, welche über die Umsetzung des Gesetzes wacht.
Für die Behindertenorganisation Pro Infirmis ist somit klar, dass die Angstmacherei vor einem überladenen Gesetz von Seiten der Arbeitgeberkreise nicht verfangen hat. Die Scheinargumente, das Gesetz ziehe eine Prozesslawine nach sich und verursache milliardenschwere Bauinvestitionen waren zu durchsichtig: solche heraufbeschworenen Prozesslawinen ergaben sich weder im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frau und Mann noch z.B. im Mietrecht. Überdies gilt bei den Investitionen für Umbauten eine Klausel für Verhältnismässigkeit.
Pro Infirmis Schweiz ist froh über die von der SGK eingeschlagene Richtung und hofft, dass das Plenum des NR am 17. Juni der Kommission folgen wird. Sie unterstützt gleichzeitig nach wie vor die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte", um den Druck auf den Gesetzgeber aufrecht zu erhalten.
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