Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Unterzeichnung von zwei neuen Freihandelsabkommen am 21. und 22. Juni 2001 in Vaduz
Bern (ots)
Das halbjährliche Ministertreffen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) findet am 21. und 22. Juni 2001 in Vaduz statt und steht unter Liechtensteiner Präsidium. Die Schweiz wird durch Bundesrat Pascal Couchepin, den Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, vertreten.
Die EFTA-Staaten werden ein Abkommen zur Modernisierung der Stockholmer-Konvention von 1960, der EFTA-Gründungsurkunde, unterzeichnen. Damit werden die Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern auf die gleiche Ebene gestellt wie jene zwischen jedem EFTA-Land und der EU. Der Vorteil ist doppelt: Das Abkommen verbessert einerseits die wirtschaftspolitischen Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern beträchtlich, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Schutz des geistigen Eigentums. Andererseits bekräftigt es die gemeinsame Stellung der EFTA bei Freihandelsverhandlungen mit Drittländern.
Am Rand dieses Treffens werden die EFTA-Staaten ausserdem zwei Freihandelsabkommen mit Kroatien und Jordanien unterzeichnen. Damit beläuft sich die Zahl der Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Nicht-Mitgliedern der Europäischen Union (EU) auf 18. Mit der Unterzeichnung dieser zwei Abkommen wird ein weiterer Schritt in Richtung einer breiten europäisch-mediterranen Freihandelszone getan, der bis 2010 die Länder der EFTA, der EU, der zentral- und osteuropäischen Länder sowie jene im südmediterranen Becken angehören sollen.
Die EFTA-Minister werden sich auch über die Ausdehnungen ihres Abkommensnetzes über die europäisch-mediterrane Zone hinaus unterhalten. Das Freihandelsabkommen mit Mexiko soll am 1. Juli 2001 in Kraft treten. Aehnliche Abkommen mit Kanada, Chile, Singapur und Südafrika sind in Vorbereitung. Diese neuen Abkommen gehören einer neuen Generation an, umfassen sie doch nicht nur den Güterverkehr, sondern auch die Dienstleistungen.
Die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz basiert hauptsächlich auf drei Pfeilern: Den bilateralen Abkommen mit der EU, der WTO sowie den Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA. Ueber die EFTA gehört die Schweiz einem der grössten Freihandelsräume der Welt an. Das öffnet unserem Land den Zugang zu zahlreichen Märkten, vergleichbar mit jenen der wichtigsten Handelspartner, insbesondere der EU.
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