Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Ärztestopp: von Kantonen angepasste Höchstzahlen
(ots)Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschlossen. Er hat auf Wunsch einiger Kantone die im Anhang der Verordnung festgelegten Höchstzahlen der für die Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringer angepasst.
Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat die Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verabschiedet. Gestützt auf die verfügbaren Daten hatte er im Anhang zur Verordnung die Höchstzahlen für die zugelassenen Leistungserbringer pro Kanton festgelegt. Diese entsprachen zum damaligen Zeitpunkt dem Ist- Zustand. Auf Grund der unerwarteten Entwicklung der Gesuche für eine Praxis- oder Berufsausübungsbewilligung und auf Wunsch der Kantone setzte der Bundesrat die Verordnung sofort in Kraft. Den Kantonen wurde jedoch in Aussicht gestellt, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Anpassungen der Höchstzahlen vorzunehmen.
Die Kantone Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Genf, Neuenburg, Solothurn, Tessin, Waadt und Wallis haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsverbänden die kantonalen Höchstzahlen inzwischen abgeglichen. Diese Zahlen wurden nun in die Anhänge 1 und 2 der Verordnung übernommen und werden per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Tel. 031 322 90 04 Fritz Britt, Vizedirektor Leiter Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Verordnungsänderung inkl. Anhänge 1 und 2