Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen : Zweiter Bericht der Schweiz
(ots)Der Bundesrat hat den zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta) gutgeheissen. Der Bericht liegt nun als Publikation des Bundesamtes für Kultur (BAK) in einer viersprachigen Fassung - deutsch, französisch, italienisch und teilweise rätoromanisch - vor.
Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta der Regional- und Minderheitensprachen sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die Sprachencharta schützt nicht die Individual- oder Kollektivrechte der sprachlichen Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr die Verbesserung der Möglichkeiten der Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Durch die Förderungsbestimmungen der Charta sollen die Menschen der verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta definiert und den Förderungsbestimmungen unterstellt. Die Schweiz anerkennt das Jenische als nicht territorial gebundene Sprache. Der Bund prüft mit Vertretern der Fahrenden konkrete Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung des Jenischen.
Die Vertragsparteien sind nach Artikel 15 der Charta verpflichtet, dem Europarat alle drei Jahre über die Umsetzung der Charta Bericht zu erstatten. Im September 1999 hat der Bundesrat den Ersten Bericht der Schweiz zuhanden des Expertenkomitees gutgeheissen. Auf Basis dieses Berichts hat das Komitee am 1. Juni 2001 einen Bericht zuhanden des Ministerkomitees des Europarates verabschiedet (www.local.coe.int), der am 23. November 2001 veröffentlicht wurde. Zu den darin enthaltenen Empfehlungen nimmt der nun vorliegende zweite Bericht der Schweiz Stellung. Er ist in drei Teile gegliedert. Die Teile I und II behandeln aus der sprachpolitischen Optik des Bundes allgemeine Aspekte zur Umsetzung der Charta. Teil III enthält die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin, die an der Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt sind.
Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss vom 23. September 1997 die Charta ratifiziert, die am 1. April 1998 Rechtskraft erlangt hat. Neben der Schweiz gehören Österreich, Kroatien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, die Slowakei, Slowenien, Schweden, Grossbritannien, Spanien, Armenien und Zypern zu den 17 Vertragsparteien.
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Auskunft: Constantin Pitsch, Bundesamt für Kultur, Dienst für Sprach- und Kulturgemeinschaften, T 031 322 92 87, E constantin.pitsch@bak.admin.ch.
Beilage: Bericht
Der zweite Bericht kann beim BAK, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, T 031 322 92 68, F 031 322 92 73 bezogen werden. Er ist auch auf www.bak.admin.ch (Sprachenpolitik) abrufbar.