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EDI: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen : Zweiter Bericht der Schweiz

(ots)

Der Bundesrat hat den zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta) gutgeheissen. Der Bericht liegt nun als Publikation des Bundesamtes für Kultur (BAK) in einer viersprachigen Fassung - deutsch, französisch, italienisch und teilweise rätoromanisch - vor.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta der Regional- und 
Minderheitensprachen sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr 
Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt 
als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. 
Die Sprachencharta schützt nicht die Individual- oder 
Kollektivrechte der sprachlichen Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr 
die Verbesserung der Möglichkeiten der Verwendung von Regional- oder 
Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, 
Kultur und Wirtschaft. Durch die Förderungsbestimmungen der Charta 
sollen die Menschen der verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, 
ihre Sprache zu gebrauchen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und 
das Italienische als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne 
der Charta definiert und den Förderungsbestimmungen unterstellt. Die 
Schweiz anerkennt das Jenische als nicht territorial gebundene 
Sprache. Der Bund prüft mit Vertretern der Fahrenden konkrete 
Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung des Jenischen.
Die Vertragsparteien sind nach Artikel 15 der Charta verpflichtet, 
dem Europarat alle drei Jahre über die Umsetzung der Charta Bericht 
zu erstatten. Im September 1999 hat der Bundesrat den Ersten Bericht 
der Schweiz zuhanden des Expertenkomitees gutgeheissen. Auf Basis 
dieses Berichts hat das Komitee am 1. Juni 2001 einen Bericht 
zuhanden des Ministerkomitees des Europarates verabschiedet 
(www.local.coe.int), der am 23. November 2001 veröffentlicht wurde. 
Zu den darin enthaltenen Empfehlungen nimmt der nun vorliegende 
zweite Bericht der Schweiz Stellung. Er ist in drei Teile 
gegliedert. Die Teile I und II behandeln aus der sprachpolitischen 
Optik des Bundes allgemeine Aspekte zur Umsetzung der Charta. Teil 
III enthält die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin, die an 
der Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt sind.
Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss vom 23. September 1997 die 
Charta ratifiziert, die am 1. April 1998 Rechtskraft erlangt hat. 
Neben der Schweiz gehören Österreich, Kroatien, Dänemark, Finnland, 
Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, die 
Slowakei, Slowenien, Schweden, Grossbritannien, Spanien, Armenien 
und Zypern zu den 17 Vertragsparteien.
EIDGENÖSSISCHE DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Constantin Pitsch, Bundesamt für Kultur, Dienst für 
Sprach- und Kulturgemeinschaften, T 031 322 92 87, E  
constantin.pitsch@bak.admin.ch.
Beilage: Bericht
Der zweite Bericht kann beim BAK, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, T 
031 322 92 68, F 031 322 92 73 bezogen werden. Er ist auch auf 
www.bak.admin.ch (Sprachenpolitik) abrufbar.

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