Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherungsprämien 2004: moderate Erhöhung
Bern (ots)
Die Krankenkassen erhöhen die Prämien der Grundversicherung auf 2004 in mo-deratem Ausmass. Die Steigerung der durchschnittlichen Erwachsenenprämien bewegt sich zwischen 0,8% im Kanton Waadt und 7,2% im Kanton Tessin. Für die Versicherten massgeblich ist ihre konkrete neue Prämie in Franken, die ihnen bis Ende Oktober von der Kasse mitgeteilt wird. Je nach Kanton und Prämienregion kann es grosse Unterschiede zwischen der billigsten und der teuersten Prämie geben. Um den Versicherten den Vergleich auf Grund ihrer individuellen Gege-benheiten und Präferenzen zu erleichtern, veröffentlicht das BSV wiederum die Übersicht "Prämien 2004".
Die Grundversicherungsprämien werden dieses Jahr nur moderat erhöht. Die Steigerung bei den durchschnittlichen Erwachsenenprämien liegt zwischen 0,8% im Kanton Waadt und 7,2% im Kanton Tessin. Letztes Jahr schwankte die Steigerung zwischen 5,6% (Ju-ra) und 13,5% (Graubünden).
Die diesjährige durchschnittliche Prämiensteigerung liegt für 10 Kantone in einem Be-reich zwischen 0,8% und 4,5% (ZH, UR, OW, FR, SH, AR, VD, NE, GE, JU), für 12 Kan-tone zwischen 4,6% und 6% (BE, LU, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, AI, GR, AG, TG). In 4 Kantonen steigen die Durchschnittsprämien um 6,2% bis 7,2% (BS, SG, TI, VS). Die un- terschiedliche Erhöhung widerspiegelt den in den einzelnen Kantonen unterschiedlichen Kostenzuwachs.
Innerhalb jedes Kantons und jeder Prämienregion kann es grosse Unterschiede zwi-schen der billigsten und der teuersten Prämie geben. Für die Versicherten lohnt sich also ein Prämienvergleich auf Grund der konkreten Prämien in Franken und unter Berück-sichtigung der individuellen Gegebenheiten und Präferenzen (Alterskategorie, mit oder ohne Unfalldeckung, Grund- oder Wahlfranchise, allenfalls HMO- oder Hausarztmodell).
Durchschnittliche Prämiensteigerungen mit relativierter Aussagekraft Wegen des unterschiedlichen Kostenverlaufs in den Kantonen ist es sinnvoll, durch-schnittliche Prämiensteigerungsraten auf der Ebene jedes einzelnen Kantons zu betrach-ten. Eine gesamtschweizerische durchschnittliche Steigerungsrate ist wenig aussage-kräftig, da sie auf der Basis einer gewichteten Durchschnittsprämie berechnet werden muss, die in der Realität kaum für konkrete Versicherte zutrifft. Hinzu kommt, dass die Maximalrabatte für Wahlfranchisen gesenkt wurden. Die Massnahme des Bundesrates zielt darauf ab zu verhindern, dass auf Grund versicherungsmathematisch zu hoher Ra-battsätze den Kassen ein ungedeckter Einnahmenausfall entsteht, der letztendlich durch eine generelle Erhöhung des Prämienniveaus kompensiert werden müsste. Eine Be-rechnung der gesamtschweizerischen durchschnittlichen Prämiensteigerung auf 2004 nach der bisherigen Methode ergibt eine Steigerungsrate von 4,3%.
Prämienberechnungen der Versicherer vom BSV kontrolliert Seit Ende September informieren die Krankenversicherer ihre Grundversicherten indivi-duell über die für sie geltenden, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) geneh-migten Grundversicherungsprämien für 2004. Die Versicherer selbst legen die zur Kos-tendeckung im nächsten Jahr notwendigen Prämien fest, während das BSV als Auf-sichtsbehörde lediglich die Begründung der Berechnungen überprüft. Bei der Kontrolle einbezogen werden die jeweilige Jahresrechnung 2002, das auf Prognosen basierende Budget 2003, der Einfluss erwarteter Bestandesänderungen bei jeder Kasse auf den Ri-sikoausgleich sowie der Stand der Reserven und der Rückstellungen für noch unerledig-te Versicherungsfälle. Zudem stehen die definitiven Risikoausgleichsdaten 2002 und die provisorischen Berechnungen für 2003 zur Verfügung. Die Angaben der Versicherer wurden querverglichen und einer Plausibilitäts- Berechnung unterworfen. Zudem wurden die Erwartungen der Kantone zur Kostenentwicklung einbezogen. Etwa 70% der einge-gebenen Prämien brauchten von den Kassen auf Grund der Kontrolle nicht geändert zu werden.
Information der Versicherten Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen ihre Grundversicherten individuell über die für sie geltenden Prämien ab 2004 informieren. Die Versicherten haben dann bis Ende November Zeit, mit einer Kündigung beim bisherigen Versicherer zu einem anderen zu wechseln. Die zum individuellen Prämienvergleich notwendigen Unterlagen stellt das BSV gratis zur Verfügung.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Tel. 031 324 07 37 Daniel Wiedmer, Chef Bereich Aufsicht Krankenversicherung Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Tabelle der kantonalen Durchschnittsprämien und Veränderungsraten Information für die Versicherten "Prämien 2004"
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch
Prämienübersicht 2004: Information für die Versicherten
· Ab Anfang Oktober kommen die Krankenversicherer ihrer gesetzlichen Verpflich-tung nach und informieren ihre Versicherten bis spätestens Ende Oktober 2003 über deren individuelle Prämien 2004. · Für Versicherte, die die Prämien 2004 vergleichen oder den Versicherer wechseln wollen, stellt das BSV eine «Prämienübersicht 2004» zur Verfügung. · Diese enthält die Übersicht der Prämien aller im betreffenden Kanton tätigen Versi-cherer und weitere Informationen wie: o Hinweise zu den Kündigungsfristen, o Sparmöglichkeiten mit besonderen Versicherungsformen, o Listen der HMO-Standorte und Hausarztnetze · Sie enthält ebenfalls die Liste der Krankenversicherer sowie die Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen kantonalen Stellen. · Die «Prämienübersicht 2004» ist auch auf der Homepage des BSV abrufbar: www.bsv.admin.ch
Die Bestellmöglichkeiten :
schriftlich Bundesamt für Sozialversicherung, Prämien-Service, 3003 Bern mit Angabe des gewünschten Kantons und einer an die Bezüger/-innen adressierten Selbstklebeetikette (bitte keine Couverts schicken)
per Fax 031 / 324 88 00, vom 13. Oktober bis 7. November, mit Angabe des gewünschten Kantons
per Telefon 031 / 324 88 01, vom 13. Oktober bis 7. November zu Bürozeiten
Per E-mail bsv.praemienservice@bsv.admin.ch