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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Krankenversicherungsprämien 2004: moderate Erhöhung

Bern (ots)

Die Krankenkassen erhöhen die Prämien der
Grundversicherung auf 2004 in mo-deratem Ausmass. Die Steigerung der 
durchschnittlichen Erwachsenenprämien bewegt sich zwischen 0,8% im 
Kanton Waadt und 7,2% im Kanton Tessin. Für die Versicherten 
massgeblich ist ihre konkrete neue Prämie in Franken, die ihnen bis 
Ende Oktober von der Kasse mitgeteilt wird. Je nach Kanton und 
Prämienregion kann es grosse Unterschiede zwischen der billigsten 
und der teuersten Prämie geben. Um den Versicherten den Vergleich 
auf Grund ihrer individuellen Gege-benheiten und Präferenzen zu 
erleichtern, veröffentlicht das BSV wiederum die Übersicht "Prämien 
2004".
Die Grundversicherungsprämien werden dieses Jahr nur moderat erhöht. 
Die Steigerung bei den durchschnittlichen Erwachsenenprämien liegt 
zwischen 0,8% im Kanton Waadt und 7,2% im Kanton Tessin. Letztes 
Jahr schwankte die Steigerung zwischen 5,6% (Ju-ra) und 13,5% 
(Graubünden).
Die diesjährige durchschnittliche Prämiensteigerung liegt für 10 
Kantone in einem Be-reich zwischen 0,8% und 4,5% (ZH, UR, OW, FR, 
SH, AR, VD, NE, GE, JU), für 12 Kan-tone zwischen 4,6% und 6% (BE, 
LU, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, AI, GR, AG, TG). In 4 Kantonen steigen 
die Durchschnittsprämien um 6,2% bis 7,2% (BS, SG, TI, VS). Die un- 
terschiedliche Erhöhung widerspiegelt den in den einzelnen Kantonen 
unterschiedlichen Kostenzuwachs.
Innerhalb jedes Kantons und jeder Prämienregion kann es grosse 
Unterschiede zwi-schen der billigsten und der teuersten Prämie 
geben. Für die Versicherten lohnt sich also ein Prämienvergleich auf 
Grund der konkreten Prämien in Franken und unter Berück-sichtigung 
der individuellen Gegebenheiten und Präferenzen (Alterskategorie, 
mit oder ohne Unfalldeckung, Grund- oder Wahlfranchise, allenfalls 
HMO- oder Hausarztmodell).
Durchschnittliche Prämiensteigerungen mit relativierter Aussagekraft 
Wegen des unterschiedlichen Kostenverlaufs in den Kantonen ist es 
sinnvoll, durch-schnittliche Prämiensteigerungsraten auf der Ebene 
jedes einzelnen Kantons zu betrach-ten. Eine gesamtschweizerische 
durchschnittliche Steigerungsrate ist wenig aussage-kräftig, da sie 
auf der Basis einer gewichteten Durchschnittsprämie berechnet werden 
muss, die in der Realität kaum für konkrete Versicherte zutrifft. 
Hinzu kommt, dass die Maximalrabatte für Wahlfranchisen gesenkt 
wurden. Die Massnahme des Bundesrates zielt darauf ab zu verhindern, 
dass auf Grund versicherungsmathematisch zu hoher Ra-battsätze den 
Kassen ein ungedeckter Einnahmenausfall entsteht, der letztendlich 
durch eine generelle Erhöhung des Prämienniveaus kompensiert werden 
müsste. Eine Be-rechnung der gesamtschweizerischen 
durchschnittlichen Prämiensteigerung auf 2004 nach der bisherigen 
Methode ergibt eine Steigerungsrate von 4,3%.
Prämienberechnungen der Versicherer vom BSV kontrolliert Seit Ende 
September informieren die Krankenversicherer ihre Grundversicherten 
indivi-duell über die für sie geltenden, vom Bundesamt für 
Sozialversicherung (BSV) geneh-migten Grundversicherungsprämien für 
2004. Die Versicherer selbst legen die zur Kos-tendeckung im 
nächsten Jahr notwendigen Prämien fest, während das BSV als 
Auf-sichtsbehörde lediglich die Begründung der Berechnungen 
überprüft. Bei der Kontrolle einbezogen werden die jeweilige 
Jahresrechnung 2002, das auf Prognosen basierende Budget 2003, der 
Einfluss erwarteter Bestandesänderungen bei jeder Kasse auf den 
Ri-sikoausgleich sowie der Stand der Reserven und der Rückstellungen 
für noch unerledig-te Versicherungsfälle. Zudem stehen die 
definitiven Risikoausgleichsdaten 2002 und die provisorischen 
Berechnungen für 2003 zur Verfügung. Die Angaben der Versicherer 
wurden querverglichen und einer Plausibilitäts- Berechnung 
unterworfen. Zudem wurden die Erwartungen der Kantone zur 
Kostenentwicklung einbezogen. Etwa 70% der einge-gebenen Prämien 
brauchten von den Kassen auf Grund der Kontrolle nicht geändert zu 
werden.
Information der Versicherten Bis Ende Oktober müssen die 
Krankenkassen ihre Grundversicherten individuell über die für sie 
geltenden Prämien ab 2004 informieren. Die Versicherten haben dann 
bis Ende November Zeit, mit einer Kündigung beim bisherigen 
Versicherer zu einem anderen zu wechseln. Die zum individuellen 
Prämienvergleich notwendigen Unterlagen stellt das BSV gratis zur 
Verfügung.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Tel. 031 324 07 37
Daniel Wiedmer, Chef Bereich Aufsicht Krankenversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: 
– Tabelle der kantonalen Durchschnittsprämien und Veränderungsraten
– Information für die Versicherten
– "Prämien 2004"
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch
Prämienübersicht 2004: Information für die Versicherten
·	Ab Anfang Oktober kommen die Krankenversicherer ihrer 
gesetzlichen Verpflich-tung nach und informieren ihre Versicherten 
bis spätestens Ende Oktober 2003 über deren individuelle Prämien 
2004.
·	Für Versicherte, die die Prämien 2004 vergleichen oder den 
Versicherer wechseln wollen, stellt das BSV eine «Prämienübersicht 
2004» zur Verfügung.
·	Diese enthält die Übersicht der Prämien aller im 
betreffenden Kanton tätigen Versi-cherer und weitere Informationen 
wie:
o	Hinweise zu den Kündigungsfristen,
o	Sparmöglichkeiten mit besonderen Versicherungsformen,
o	Listen der HMO-Standorte und Hausarztnetze 
·	Sie enthält ebenfalls die Liste der Krankenversicherer sowie 
die Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen kantonalen 
Stellen.
·	Die «Prämienübersicht 2004» ist auch auf der Homepage des 
BSV abrufbar: www.bsv.admin.ch
Die Bestellmöglichkeiten :
schriftlich	Bundesamt für Sozialversicherung, Prämien-Service, 
3003 Bern
mit Angabe des gewünschten Kantons und einer an die 
Bezüger/-innen adressierten Selbstklebeetikette 
(bitte keine Couverts schicken)
per Fax	031 / 324 88 00, 
vom 13. Oktober bis 7. November,
mit Angabe des gewünschten Kantons
per Telefon	031 / 324 88 01, 
vom 13. Oktober bis 7. November zu Bürozeiten
Per E-mail 	bsv.praemienservice@bsv.admin.ch

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