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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung durch ein Kulturförderungsgesetz und ein neues Pro Helvetia-Gesetz

(ots)

Am Montag, den 1. Dezember 2003, nahmen Bundespräsident Pascal Couchepin und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsbeauftragten, Hans Ulrich Stöckling, den Entwurf der Steuergruppe für ein Bundesgesetz über Kulturförderung des Bundes (KFG) zur Kenntnis. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im ersten Semester 2004 einen Entwurf des KFG zusammen mit einem Entwurf des revidierten Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) in die Vernehmlassung gibt.

Im Jahr 2001 beauftragten das Eidgenössische Departement des Innern 
(EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen 
Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsam eine Steuergruppe, einen 
Vorentwurf zur Umsetzung von Artikel 69 BV durch ein KFG zu 
erstellen. Der Steuergruppe gehören neben ihrem Vorsitzenden David 
Streiff, Direktor BAK, Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Pro 
Helvetia, der Kantone und Städte sowie der kulturellen 
Organisationen und Institutionen an. Die Steuergruppe erarbeitete 
zunächst ein Positionspapier, das am 20. September 2002 Thema einer 
ersten Anhörung war. Das Positionspapier diente der Steuergruppe als 
Grundlage zur Entwicklung eines ersten Vorentwurfs des KFG, der im 
Zentrum der 2. Anhörung stand. Parallel zum Auftrag an die 
Steuergruppe erarbeitete im Auftrag des EDI das BAK in 
Zusammenarbeit mit dem Leitenden Ausschuss der Stiftung Pro Helvetia 
ein revidiertes Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Pro Helvetia". 
Im Mittelpunkt einer 3. Anhörung standen das revidierte Pro 
Helvetia- Gesetz sowie die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem 
BAK und der Stiftung Pro Helvetia. Beide Entwürfe (KFG und PHG) 
wurden seither noch einmal überarbeitet.
Mit dem KFG wird die Lücke zwischen Verfassung und gelebter 
Kulturförderung des Bundes geschlossen. Das KFG hilft zudem, die 
Effizienz, Effektivität und Qualität der bundesstaatlichen 
Kulturförderung zu steigern. Die Grundprinzipien des 
Gesetzesentwurfs lauten Zusammenarbeit und Zusammenhang. In 
verschiedenen Artikeln legt das KFG für den Bereich der 
Kulturförderung die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden, der 
Kantone und des Bundes fest. Vierjahrespläne bringen die 
verschiedenen Bereiche der bundesstaatlichen Kulturförderung in 
einen Zusammenhang und unterstützen die Bemühungen, Kultur als 
eigenständigen Politikbereich zu stärken.
Heute wurde der von der Steuergruppe finalisierte Entwurf KFG den 
Auftraggebenden, Bundespräsident Pascal Couchepin und EDK-Präsident 
Hans Ulrich Stöckling, vorgelegt. Sie nahmen den Gesetzentwurf zur 
Kenntnis. Damit ist die Aufgabe der Steuergruppe erfüllt.
Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im ersten Semester 2004 einen 
Entwurf des KFG zusammen mit einem Entwurf des revidierten PHG in 
die Vernehmlassung gibt.
Weitere Informationen finden sich unter www.bak.admin.ch, wo ab 
Morgen, 2. Dezember 2003, die heute vorgelegten Gesetzesentwürfe 
(KFG und PHG) abrufbar sind.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation
Weitere Informationen:
David Streiff, Direktor Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 92 61
Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales Bundesamt für 
Kultur, Tel. 031 322 86 08
Email:  bv69@bak.admin.ch
www.bak.admin.ch

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