Eidg. Departement des Innern (EDI)
Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung durch ein Kulturförderungsgesetz und ein neues Pro Helvetia-Gesetz
(ots)Am Montag, den 1. Dezember 2003, nahmen Bundespräsident Pascal Couchepin und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsbeauftragten, Hans Ulrich Stöckling, den Entwurf der Steuergruppe für ein Bundesgesetz über Kulturförderung des Bundes (KFG) zur Kenntnis. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im ersten Semester 2004 einen Entwurf des KFG zusammen mit einem Entwurf des revidierten Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) in die Vernehmlassung gibt.
Im Jahr 2001 beauftragten das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsam eine Steuergruppe, einen Vorentwurf zur Umsetzung von Artikel 69 BV durch ein KFG zu erstellen. Der Steuergruppe gehören neben ihrem Vorsitzenden David Streiff, Direktor BAK, Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Pro Helvetia, der Kantone und Städte sowie der kulturellen Organisationen und Institutionen an. Die Steuergruppe erarbeitete zunächst ein Positionspapier, das am 20. September 2002 Thema einer ersten Anhörung war. Das Positionspapier diente der Steuergruppe als Grundlage zur Entwicklung eines ersten Vorentwurfs des KFG, der im Zentrum der 2. Anhörung stand. Parallel zum Auftrag an die Steuergruppe erarbeitete im Auftrag des EDI das BAK in Zusammenarbeit mit dem Leitenden Ausschuss der Stiftung Pro Helvetia ein revidiertes Bundesgesetz betreffend die Stiftung "Pro Helvetia". Im Mittelpunkt einer 3. Anhörung standen das revidierte Pro Helvetia- Gesetz sowie die vorgesehene Aufgabenteilung zwischen dem BAK und der Stiftung Pro Helvetia. Beide Entwürfe (KFG und PHG) wurden seither noch einmal überarbeitet.
Mit dem KFG wird die Lücke zwischen Verfassung und gelebter Kulturförderung des Bundes geschlossen. Das KFG hilft zudem, die Effizienz, Effektivität und Qualität der bundesstaatlichen Kulturförderung zu steigern. Die Grundprinzipien des Gesetzesentwurfs lauten Zusammenarbeit und Zusammenhang. In verschiedenen Artikeln legt das KFG für den Bereich der Kulturförderung die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden, der Kantone und des Bundes fest. Vierjahrespläne bringen die verschiedenen Bereiche der bundesstaatlichen Kulturförderung in einen Zusammenhang und unterstützen die Bemühungen, Kultur als eigenständigen Politikbereich zu stärken.
Heute wurde der von der Steuergruppe finalisierte Entwurf KFG den Auftraggebenden, Bundespräsident Pascal Couchepin und EDK-Präsident Hans Ulrich Stöckling, vorgelegt. Sie nahmen den Gesetzentwurf zur Kenntnis. Damit ist die Aufgabe der Steuergruppe erfüllt.
Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat im ersten Semester 2004 einen Entwurf des KFG zusammen mit einem Entwurf des revidierten PHG in die Vernehmlassung gibt.
Weitere Informationen finden sich unter www.bak.admin.ch, wo ab Morgen, 2. Dezember 2003, die heute vorgelegten Gesetzesentwürfe (KFG und PHG) abrufbar sind.
BUNDESAMT FÜR KULTUR Kommunikation
Weitere Informationen: David Streiff, Direktor Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 92 61 Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales Bundesamt für Kultur, Tel. 031 322 86 08 Email: bv69@bak.admin.ch www.bak.admin.ch