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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Änderung der IV- und der AHV-Verordnung

(ots)

Der Bundesrat hat die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung auf den 1. März 2004 genehmigt.

Bei den meisten Änderungen handelt es sich um technische Änderungen, 
zwei jedoch betreffen direkt die Versicherten bzw. bestimmte 
Behindertenorganisationen.
Besondere Entschädigungen für Transportkosten Neu werden 
Transportkosten, die durch Massnahmen pädagogisch- therapeutischer 
Art bedingt sind (z. B. Logopädie, Ableseunterricht), bei allen 
Versicherten und nicht mehr nur bei körper- oder sehbehinderten 
Versicherten von der Versicherung übernommen. Die vom Eidg. 
Versicherungsgericht als stossend empfundene Ungleichbehandlung 
unterschiedlich behinderter Versicherter konnte so korrigiert 
werden.
Übergangsbestimmungen 2005-2006 für die Beiträge an das Begleitete 
Wohnen. Mit der 4. IV Revision wurde ab dem 1. Januar 2004 ein 
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung eingeführt für Versicherte, 
die nicht in einem Heim leben und einen Bedarf an lebenspraktischer 
Begleitung aufweisen (z. B. für Einkäufe oder administrative 
Belange). Anspruchsberechtigte Versicherte können so mit ihrer 
Hilflosenentschädigung einen Grossteil der Kosten decken, die durch 
das Begleitete Wohnen entstehen. Die an die Organisationen der 
privaten Invalidenhilfe ausgerichteten Beiträge der IV zur 
Finanzierung des Begleiteten Wohnens werden dementsprechend 
reduziert. Dies bedeutet konkret, dass solche Organisationen ab 2005 
IV-Beiträge an das Begleitete Wohnen nur noch für diejenigen 
invaliden Personen erhalten, die eine Begleitung benötigen, aber 
keinen oder (mangels Erfüllung des vorgeschriebenen Wartejahres) 
noch keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für die 
lebenspraktische Begleitung haben.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Übergangsbestimmungen zum Begleiteten Wohnen:	
	Tel. 031 / 322 92 09
Claudine Bumbacher, Bereich Werkstätten, Wohnheime und Organisationen
Übrige Themen:
Tel. 031 / 322 90 13
	Daniela Foffa, Projekte und Spezialaufgaben,
Geschäftsfeld Invalidenversicherung
	Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen und Beilagen zum Thema finden Sie auf der 
Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch

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