Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat will Absinth den anderen Spirituosen gleichstellen
(ots)An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zur parlamentarischen Initiative von Jean-Claude Cornu Stellung genommen und sich für die Abschaffung des Absinth-Verbots ausgesprochen. Die grüne Fee soll so den übrigen Spirituosen gleichgestellt werden. Dadurch wird sie den strengen Herstellungsvorschriften, der Lebensmittelkontrolle und der Alkoholbesteuerung unterstellt. Ausserdem können durch die Gleichstellung dieselben Präventionsmassnahmen wie bei den anderen alkoholischen Getränken getroffen werden.
Die parlamentarische Initiative verlangt die Legalisierung des Absinths, das heisst die Aufhebung der diesbezüglichen Passagen in den Artikeln 2, 11 und 47 des Bundesgesetzes vom 09. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG). 1999 wurde eine entsprechende Bestimmung bereits aus der Bundesverfassung gestrichen. [DJE1]Gestützt auf wissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Toxikologie und Prävention unterstützt der Bundesrat das Ziel der Initiative. Die eidgenössischen Räte werden darüber voraussichtlich in einer der kommenden Sessionen entscheiden.
Entscheidend für die Haltung des Bundesrates ist unter anderem die Tatsache, dass mit der für Spirituosen geltenden Gesetzgebung von Absinth keine grössere Gefahr ausgeht als von vergleichbaren anishaltigen Getränken und dass für ihn dieselben Grenzwerte gelten. Zudem werden durch die Legalisierung eine Kontrolle und eine Besteuerung nach der Alkoholgesetzgebung ermöglicht.
Der Bundesrat ist entschlossen, im Rahmen der laufenden Alkoholprävention alle nötigen Massnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass kein neues Trendgetränk entsteht.
Der Bundesrat wird aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten empfehlen, die parlamentarische Initiative zur Legalisierung von Absinth zu verabschieden.
Bis zur offiziellen Gesetzesänderung gilt das heutige Verbot vollumfänglich weiter.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Urs Klemm, Tel 031 322 95 05