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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat will Absinth den anderen Spirituosen gleichstellen

(ots)

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zur parlamentarischen Initiative von Jean-Claude Cornu Stellung genommen und sich für die Abschaffung des Absinth-Verbots ausgesprochen. Die grüne Fee soll so den übrigen Spirituosen gleichgestellt werden. Dadurch wird sie den strengen Herstellungsvorschriften, der Lebensmittelkontrolle und der Alkoholbesteuerung unterstellt. Ausserdem können durch die Gleichstellung dieselben Präventionsmassnahmen wie bei den anderen alkoholischen Getränken getroffen werden.

Die parlamentarische Initiative verlangt die Legalisierung des 
Absinths, das heisst die Aufhebung der diesbezüglichen Passagen in 
den Artikeln 2, 11 und 47 des Bundesgesetzes vom 09. Oktober 1992 
über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, 
LMG). 1999 wurde eine entsprechende Bestimmung bereits aus der 
Bundesverfassung gestrichen. [DJE1]Gestützt auf wissenschaftliche 
Grundlagen aus den Bereichen Toxikologie und Prävention unterstützt 
der Bundesrat das Ziel der Initiative. Die eidgenössischen Räte 
werden darüber voraussichtlich in einer der kommenden Sessionen 
entscheiden.
Entscheidend für die Haltung des Bundesrates ist unter anderem die 
Tatsache, dass mit der für Spirituosen geltenden Gesetzgebung von 
Absinth keine grössere Gefahr ausgeht als von vergleichbaren 
anishaltigen Getränken und dass für ihn dieselben Grenzwerte gelten. 
Zudem werden durch die Legalisierung eine Kontrolle und eine 
Besteuerung nach der Alkoholgesetzgebung ermöglicht.
Der Bundesrat ist entschlossen, im Rahmen der laufenden 
Alkoholprävention alle nötigen Massnahmen zu treffen, um sicher zu 
stellen, dass kein neues Trendgetränk entsteht.
Der Bundesrat wird aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten 
empfehlen, die parlamentarische Initiative zur Legalisierung von 
Absinth zu verabschieden.
Bis zur offiziellen Gesetzesänderung gilt das heutige Verbot 
vollumfänglich weiter.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Urs Klemm, Tel 031 322 95 05

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