Eidg. Departement des Innern (EDI)
5. IV-Revision: Bundesrat stellt Weichen Rentenzunahme abbremsen - Anreize zur Integration verbessern - Sparen
(ots)Der Bundesrat hat in einer Aussprache die Grundzüge der 5. IV- Revision festgelegt, die im Herbst in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Ziel der Revision ist die Reduktion der Zahl der Neurenten um 10 Prozent und die Reduktion der jährlichen Defizite der IV. Neben einer Reihe von Sparmassnahmen sind die Einführung eines Systems zur Früherkennung und Begleitung von krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Personen (FEB) und zusätzliche Integrationsmassnahmen vorgesehen. Beides dient dem Zweck, Betroffene möglichst frühzeitig zu begleiten und möglichst weitgehend im Erwerbsprozess zu behalten, um möglichst wenig oder möglichst tiefe Renten zusprechen zu müssen. Die Wirksamkeit dieser neuen Instrumente wird unterstützt durch die Konzentration der Kompetenz zur ärztlichen Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit bei der IV. Hinzu kommen Massnahmen zur Korrektur von Anreizen, die der Integration zuwiderlaufen. Auf der Einnahmenseite wird eine Erhöhung des IV-Beitragssatzes um ein Promille vorgeschlagen, was sich als Kompensation einer namhaften Entlastung bei der 2. Säule rechtfertigt. Die Revision erlaubt bis 2025 jährliche Einsparungen von durchschnittlich insgesamt 544 Mio. Franken.
In der Invalidenversicherung herrscht Handlungsbedarf, da die Zahl der neuen IV-Rentnerinnen und -Rentner laufend zunimmt, da diese immer jünger sind und da insbesondere die psychischen Krankheiten als Invaliditätsursache stetig an Bedeutung gewinnen. Dies sind im Wesentlichen die Gründe für die steigenden Defizite und die hohe Verschuldung der IV - neben den Einnahmen, die nicht mit dem Wachstum Schritt halten. Entsprechend hat der Bundesrat vor Jahresfrist das Eidg. Departement des Innern beauftragt, eine 5. IV- Revision vorzubereiten, die den Problemen entgegenwirkt. In einer erneuten Aussprache hat er nun die Grundzüge der 5. IV-Revision und das weitere Vorgehen festgelegt.
Neue gesellschaftliche Gegebenheiten erfordern neue Instrumente Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Eingliederungsmassnahmen der IV zu wenig auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet sind. Ausserdem herrscht bei allen Akteuren Übereinstimmung, dass heute krankheitsbedingt arbeitsunfähige Personen viel zu spät erfasst und betreut werden, was die Erfolgschancen von Eingliederungsbemühungen stark schmälert.
Damit das Prinzip "Eingliederung vor Rente" auch künftig gelten kann und das IV-System kontrollier- und steuerbar bleibt, setzt der Bundesrat auf folgende Strategie: Einerseits sieht er eine Reihe von Sparmassnahmen vor. Anderseits aber will er die ständige wachsende Berentung mit zwei neuen Instrumenten angehen. Erstens soll mit einem System zur Früherkennung und Begleitung (FEB), umgesetzt durch spezielle Fachstellen, dafür gesorgt werden, dass betroffene Personen wenn immer möglich ihren Arbeitsplatz gar nicht erst verlieren. Die FEB ist ein dem IV-System vorgelagertes Instrument, das in Pilotversuchen erprobt werden soll.
Wenn indes eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit von grösserem Ausmass droht, soll zweitens mit gezielten Massnahmen in einem möglichst frühen Stadium versucht werden, die Betroffenen wieder zu integrieren. Diese neuen Integrationsmassnahmen sind mit einer Verpflichtung zur Mitwirkung der Betroffenen verbunden. Die Versicherten werden mit einem Taggeld finanziell abgesichert.
Auf der Einnahmenseite wird die Anhebung des IV-Beitragssatzes um ein Promille von heute 1,4 auf 1,5 Lohnprozente vorgeschlagen. Bei dieser Massnahme handelt es sich um eine teilweise Kompensation der jährlichen Entlastung der 2. Säule um 490 Mio. Franken durch die 5.IV-Revision. Die Einsparungen dürften sich positiv auf die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in der beruflichen Vorsorge auswirken. Die durch die Anhebung des IV-Beitragssatzes resultierenden Mehreinnahmen von rund 300 Mio. Franken jährlich dienen, zusammen mit anderen Sparmassnahmen, namentlich dem Zweck die hohe Verschuldung der IV abzubauen.
Weitere Vorschläge zur Abbremsung der Rentenzunahme Um die Wirkung der FEB und der Integrationsmassnahmen zu optimieren, sind flankierende Massnahmen vorgesehen. So soll die medizinische Beurteilung der Arbeits(un)fähigkeit nur noch durch die Ärztinnen und Ärzte der regionalen ärztlichen Dienste der IV (RAD) erfolgen. Der Anspruch auf IV-Leistungen soll frühestens ab dem Zeitpunkt der Anmeldung gelten, und nicht mehr rückwirkend. Zudem sollen die Versicherten erst nach fünf Jahren Beitragsdauer Anspruch auf eine ordentliche IV-Rente haben, und nicht mehr schon nach einem Jahr.
Korrektur von negativen Anreizen Das IV-System selbst oder die IV im Zusammenspiel mit anderen Zweigen der Sozialen Sicherheit führt zum Teil zu Situationen, in welchen gesundheitlich beeinträchtigte Personen nach festgestellter Erwerbsunfähigkeit und Zusprache von Leistungen finanziell besser dastehen als vorher. Um dies zu korrigieren, soll das Taggeldsystem der IV an jenes der Arbeitslosenversicherung angeglichen werden. Der Invaliditätsgrad soll verstärkt auf Grund des effektiven Einkommens statt auf hypothetischen Annahmen festgelegt werden. Und schliesslich sollen IV-Rentenbezüger/innen, die durch eine bessere Nutzung ihrer Restarbeitsfähigkeit ein höheres Erwerbseinkommen erzielen, nicht mehr (wie heute je nach Fall möglich) durch ein tieferes Gesamteinkommen (Erwerbseinkommen + IV-Rente + ev. Ergänzungsleistungen) bestraft werden.
Sparmassnahmen Zudem sind als eigentliche Sparmassnahmen vorgesehen: * * Abdeckung der medizinischen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung künftig durch die Krankenversicherung: Die IV deckt heute medizinische Massnahmen ab, die nicht der Behandlung des Leidens an sich dienen, sondern unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet sind. Dafür soll in Zukunft die Krankenversicherung aufkommen, die grundsätzlich bereits heute die medizinische Behandlung von IV-Versicherten deckt. * Aufhebung auch der laufenden Zusatzrenten: Auf 1.1.04 wurden die Zusatzrenten in der IV aufgehoben (4. IV- Revision), da sich diese zivilstandsabhängige Leistung sozial nicht mehr genügend rechtfertigen lässt. Ausgenommen wurden die bereits laufenden Zusatzrenten. Nun sollen auch diese aufgehoben werden. * Verzicht auf Karrierezuschlag: Bei der Berechnung der individuellen IV-Rente wird bei einem Eintritt der Invalidität vor dem 45. Altersjahr das Erwerbseinkommen um einen Karrierezuschlag erhöht, um einer anzunehmenden Entwicklung im Beruf ohne Invalidität Rechnung zu tragen. Dieser Zuschlag soll aufgehoben werden, da er fallweise zu einem höheren IV- Renteneinkommen führen kann als das zuletzt vor der Invalidität erzielte Erwerbseinkommen.
Finanzielle Auswirkungen der Revision Mit den genannten Massnahmen kann einerseits die Zahl der Neurenten um 10 Prozent gesenkt werden. Anderseits wird ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Gesundung der IV geleistet. Die aufgeführten Massnahmen erlauben durchschnittliche jährliche Einsparungen der IV bis 2025 von insgesamt 544 Millionen Franken.
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