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Revision der Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet das erste Gesetzgebungspaket

(ots)

Der Bundesrat hat das erste Paket von vier Vorlagen zur Revision der Krankenversicherung zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Das Parlament soll die voneinander unabhängigen Vorlagen "Strategie und dringliche Punkte", "Vertragsfreiheit", "Prämienverbilligung" und "Kostenbeteiligung" in der Herbstsession beraten, damit sie teilweise bereits auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten können. Zudem hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschlossen, mit der das System der Wahlfranchisen liberalisiert werden soll.

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 25. Februar 2004, die Reform 
in der Krankenversicherung in Etappen voranzutreiben, liegen jetzt 
die vier ersten Vorlagen vor. Die interessierten Parteien, Behörden, 
Verbände und Organisationen konnten im Rahmen der Vernehmlassung zu 
den Vorschlägen des Bundesrates Stellung nehmen. Umstritten waren 
vor allem das Einfrieren der Rahmentarife in der Pflege, die 
Einführung der Vertragsfreiheit, die Festsetzung eines Sozialzieles 
in der Prämienverbilligung sowie die Erhöhung des Selbstbehaltes. 
Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen weitgehend fest.
Botschaft 1A: "Strategie und dringliche Punkte" Die Botschaft 
"Strategie und dringliche Punkte" enthält Vorschläge, die rasch in 
Kraft gesetzt werden müssen, da in diversen Reformbereichen geltende 
Regelungen auslaufen. Dies betrifft insbesondere die 
Spitalfinanzierung (dringliches Bundesgesetz befristet bis Ende 
2004), den Zulassungsstopp zur Praxiseröffnung für Aerzte (läuft im 
Juli 2005 aus) sowie den Risikoausgleich (befristet bis Ende 2005). 
In den Ausführungen zur Gesamtstrategie bekräftigt der Bundesrat 
sein Ziel, das KVG-System zu optimieren und kostendämpfende Elemente 
zu stärken.
Weiter wird vorgeschlagen, die Pflegetarife (Pflegeheim, Spitex) 
nach einer Erhöhung der beiden oberen Pflegebedarfsstufen 
einzufrieren. In der Vernehmlassung verlangten insbesondere die 
Kantone, dass der geltende Tarifschutz gelockert wird, damit sie den 
Pflegebedürftigen einen Teil der bisher von den Kantonen getragenen 
Kosten in Rechnung stellen können. Der Bundesrat ist der Meinung, 
der Nachteil für die Kantone halte sich in Grenzen, da die zu tiefen 
Tarife zu Lasten der Krankenversicherung erhöht werden und das 
Einfrieren eine Übergangsregelung bis zur geplanten Neuregelung der 
Pflegefinanzierung bleibt.
Die anderen Vorschläge der Botschaft 1A stiessen in der 
Vernehmlassung nicht auf grundlegende Kritik: - Verlängerung des 
Risikoausgleichs um fünf Jahre; - Verlängerung des dringlichen 
Bundesgesetzes vom Juni 2002 über die kantonalen Spitalbeiträge bis 
zur Einführung einer dual-fixen Spitalfinanzierung; - Schaffen der 
rechtlichen Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte; - 
Erweitern der Bestimmungen für die Krankenversicherer in der 
Rechnungslegung (Pflicht zum Erstellen eines Geschäftsberichtes).
Botschaft 1B: Vertragsfreiheit Als Ablösung des Zulassungsstopps 
sieht der Bundesrat vor, im ambulanten Bereich das Vertragsprinzip 
einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer sollen in der Wahl 
ihrer Vertragspartner grundsätzlich frei sein. Die Vernehmlassung 
zeigte, dass zwar die Stärkung des Wettbewerbs grundsätzlich 
begrüsst, das vorgeschlagene Modell aber als schwer umsetzbar 
betrachtet wird. Insbesondere wurde kritisiert, dass keine positiven 
Kriterien vorgesehen sind, welche die Versicherer bei der Auswahl 
der Leistungserbringer berücksichtigen müssen und damit die Macht 
der Versicherer zu gross sein könnte.
Der Bundesrat ist der Meinung, sein Modell verstärke den Wettbewerb 
im ambulanten Bereich im gewünschten Mass. Geplant ist, dass der 
Bund den Kantonen eine Bandbreite vorgibt. Innerhalb dieser unteren 
und oberen Begrenzung sind die Kantone frei, den Krankenversicherern 
die Minimalzahl von Leistungserbringern vorzuschreiben, die für eine 
ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen 
sind.
Botschaft 1C: Prämienverbilligung Weil das heutige System der 
Kopfprämien die Haushalte mit mehreren Personen stark belastet, will 
der Bundesrat gezielter die Prämien von Familien verbilligen. Für 
Haushalte mit und ohne Kinder sollen die Kantone je vier 
Einkommenskategorien und Höchsteinkommen für den Anspruch auf 
Prämienverbilligung festlegen. Je nach Kategorie müssten die 
Haushalte mit Kindern 2 bis 10 Prozent ihres Einkommens für 
KVG-Prämien ausgeben, die Haushalte ohne Kinder zwischen 4 und 12 
Prozent (Sozialziel). Zudem will der Bundesrat die Bundesmittel für 
die Prämienverbilligung gestaffelt um 200 Millionen Franken ab dem 
Jahr 2005 erhöhen.
Das Ergebnis der Vernehmlassung ist gemischt. Die Kantone sehen in 
der Einführung des Sozialziels eine Einschränkung ihrer Autonomie 
und lehnen es ab. Zudem wurde das Finanzierungsmodell in Frage 
gestellt. Zahlreiche Vernehmlassende sind der Meinung, die durch den 
Bund zur Verfügung gestellten Mittel seien ungenügend, um das 
Sozialziel zu erreichen.
Der Bundesrat hält auch hier an seinen Vorschlägen fest, um eine 
wirksame Entlastung der Familien zu erzielen. Zudem wurde im Rahmen 
der abgebrochenen 2. KVG-Revision vom Parlament eine solche 
einheitliche Regelung gefordert. Den Kantonen werden im Vorschlag 
des Bundesrates Möglichkeiten eingeräumt, auf die Kantonalen 
Verhältnisse abgestimmte Vollzugsbestimmungen zu erlassen. 
Angesichts der Finanzlage des Bundes steht eine zusätzliche Erhöhung 
der zur Verfügung gestellten Bundesmittel nicht zur Diskussion.
Botschaft 1D: Kostenbeteiligung Um die Eigenverantwortung der 
Versicherten zu stärken, will der Bundesrat den Selbstbehalt für 
Erwachsene von 10 auf 20 Prozent erhöhen, wobei die Obergrenze bei 
700 Franken pro Jahr bleibt. Aufgrund der Ergebnisse der 
Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat aber darauf, den 
Selbstbehalt bei den Kindern ebenfalls zu erhöhen. Die Haushalte mit 
Kindern, die vom Prinzip der Kopfprämie am stärksten betroffen sind, 
sollen nicht zusätzlich belastet werden.
Liberalisierung des Systems der wählbaren Franchisen Der Bundesrat 
hat zudem Änderungen auf Verordnungsstufe beschlossen und per 1.1.05 
in Kraft gesetzt, um das System der Wahlfranchisen zu 
liberalisieren. Die Obergrenze bei den wählbaren Franchisen wird von 
heute 1500 Franken auf 2500 Franken erhöht. Weiter sollen die 
Versicherer selber bestimmen dürfen, welche wählbaren Franchisen sie 
anbieten. Zu beachten sind aber weiterhin vorgeschriebene maximale 
Prämienreduktionen.
Gemäss dem Fahrplan der KVG-Reformarbeiten soll das Parlament das 
erste Paket in der Herbstsession beraten können. Das zweite Paket 
mit Vorschlägen zur Einführung der dual-fixen Spitalfinanzierung und 
zu Managed Care ist noch bis zum 12. Juli 2004 in der 
Vernehmlassung.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	Fritz Britt, Vizedirektor, Bundesamt für Gesundheit, 
031 322 95 05
Beilage:	Verordnungsänderung (KVV) mit Kommentar
Botschaften: abrufbar auf der Website des BAG (www.bag.admin.ch/kv/d)

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