Eidg. Departement des Innern (EDI)
Kontrollinstrument zur Überprüfung der Lohngleichheit
(ots)Im Auftrag des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat das Büro BASS ein Kontrollinstrument entwickelt, mit welchem die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann in einzelnen Unternehmen geprüft werden kann. Der Bund hat das Kontrollinstrument in einem Pilotprojekt bei fünf Unternehmen erfolgreich getestet. Dieses wird künftig auch für Kontrollen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes eingesetzt.
Öffentliche Beschaffungsstellen dürfen gemäss Bundesgesetz über das Beschaffungswesen einen Auftrag nur an eine Unternehmung vergeben, die den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Firmen, die dies nicht einhalten, können aus laufenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen werden. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten fairer Arbeitgebenden vermieden werden. Mit dem vom EBG entwickelten Kontrollinstrument können Unternehmen künftig selbst überprüfen, ob sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht diskriminierend entlöhnen. Voraussetzung für die Überprüfung sind allerdings vertiefte statistische Kenntnisse. Auf Wunsch der Unternehmen vermittelt das EBG ausgewiesene Expertinnen und Experten, die die Unternehmen dabei unterstützen.
Der Bund hat das Kontrollinstrument zwischen 2001 und 2003 in einem Pilotprojekt getestet. Bei zwei der fünf untersuchten Unternehmen wurde eine bedeutende geschlechtsbedingte Lohnungleichheit festgestellt. Die überprüften Unternehmen haben konstruktiv mitgearbeitet. Es wurden Massnahmen zum Abbau der Lohndiskriminierung vereinbart. Fragebogen und Vorgehen wurden auf Grund von Anregungen der geprüften Unternehmen angepasst, so dass bei Kontrollen ein möglichst geringer Aufwand für die Unternehmen entsteht. Die Ergebnisse der Pilotphase sind in einem Bericht festgehalten.
Um zu gewährleisten, dass nur Unternehmen, die die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann respektieren, öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, verfolgen das EBG und die BKB die folgende Strategie: Ausbau der Information für Unternehmen und Beschaffungsstellen, Förderung der Selbstverantwortung und Selbstkontrolle der Unternehmen, Sensibilisierung der Unternehmen durch Selbstdeklarationen sowie die regelmässige Durchführung von Kontrollen. Das zuständige Kontrollorgan für Beschaffungen des Bundes ist das EBG gemäss Verordnung; es arbeitet dabei eng mit der BKB zusammen.
Mit der Entwicklung und dem Einsatz des Kontrollinstruments ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Lohngleichheit in der Praxis getan. Damit wird auch die Umsetzung internationaler Abkommen, wie jener der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Gleichheit des Entgelts zwischen Mann und Frau, gefördert.
Auskunft zum Kontrollinstrument: Marianne Geisser, Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 41 Auskunft zu Beschaffungsfragen: Elisabeth Vogt, Geschäftleiterin Sekretariat der Beschaffungskommission des Bundes, Tel. 031 322 38 50 Bericht: www.equality-office.ch/d/s-publikationen.htm oder www.beschaffung.admin.ch.