Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Berufliche Vorsorge: Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz auf 2.5 Prozent
Bern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2005 von 2.25 Prozent auf 2.5 Prozent zu erhöhen. Er berücksichtigt damit einerseits die im Jahre 2003 erfolgte Erholung der Finanzmärkte und andererseits die nach wie vor angespannte finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Mit dem Mindestzinssatz muss das Guthaben der Versicherten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge verzinst werden.
Der Bundesrat stützt sich bei seinem Entscheid einerseits auf die Entwicklung der Finanzmärkte. Die Rendite der Kassazinssätze der 10- jährigen Bundesobligationen lag für die Monate April bis Juni 2004 im Durchschnitt bei 2.9 Prozent. Ausserdem berücksichtigt er die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen, welche sich vor allem im Jahre 2003 positiv entwickelten. Der Pictet BVG-Index 93 wies im Jahre 2003 eine Performance von knapp 7 Prozent auf. Allerdings konnte er im laufenden Jahr bis Ende Juni nur um ca. 1.2 Prozent zulegen.
Andererseits ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen weiterhin angespannt. Auch wenn sich die Situation der Vorsorgeeinrichtungen im Jahre 2003 verbessert hat, wird dadurch die Entwicklung der Vorjahre noch nicht kompensiert. Die Problematik der Unterdeckung dürfte noch viele Kassen betreffen. Die Complementa Investment Controlling SA führt in Zusammenarbeit mit der AWP Soziale Sicherheit eine jährliche Umfrage durch. Diese Studie geht per Ende 2003 von einem Anteil der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von 20.4 Prozent aus. Interne Untersuchungen des Bundesamtes für Sozialversicherung weisen auf eine ähnliche Grössenordnung hin. Gemäss Swissca-Studie ist zwar der durchschnittliche Deckungsgrad von 100 Prozent Ende 2002 auf 104 Prozent Ende 2003 angestiegen. Um allfällige Schwankungen der Finanzmärkte auffangen zu können, ist die Bildung von Reserven bei einem Deckungsgrad in dieser Höhe jedoch unabdingbar.
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 13. Mai 2004 mit 8 zu 6 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat als Hauptantrag die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2.25 Prozent zu empfehlen. Sie begründete diesen Vorschlag mit der nach wie vor angespannten finanziellen Lage vieler Vorsorgeeinrichtungen. Ausserdem solle es den Kassen ermöglicht werden, Reserven aufzubauen. Im Rahmen eines Eventualantrages empfahl die Kommission, bei einer Änderung des Mindestzinssatzes einen maximalen Satz von 2.5 Prozent zu empfehlen.
Die Sozialpartner und die Komissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und Ständerates haben in der Konsultation zum Vorschlag der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge unterschiedliche Stellungnahmen abgegeben. Sie reichen von 2.25 bis 2.75 Prozent.
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