Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Verfahren der eidgenössischen Vermittlung im Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich festgelegt
Bern (ots)
Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens des Bundes im Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich haben die Parteien gemeinsam mit dem Bund eine Verfahrensvereinbarung über die eidgenössische Vermittlung unterzeichnet. Das eigentliche Vermittlungsverfahren kann nun beginnen. Lösungsvorschläge sollen vor Ende 2005 vorliegen.
St. Gallen und Zürich streiten um die Rechte an Kulturgütern, welche die Zürcher Truppen 1712 während des zweiten Villmergerkrieges aus dem Kloster St. Gallen weggeführt haben. Darunter befinden sich wertvolle Handschriften, die heute in der Zentralbibliothek Zürich aufbewahrt werden. Bisherige Versuche einer gütlichen Lösung sind gescheitert, weshalb St. Gallen den Bund um Vermittlung ersucht hat. Nachdem Zürich damit einverstanden war, hat der Bundesrat die Bereitschaft zur Vermittlung bekundet und das EDI damit beauftragt. Im Rahmen dieser Vermittlung haben seit November 2003 verschiedene Treffen zwischen Abordnungen des Bundes (Generalsekretariat des EDI, Bundesamt für Kultur, Bundesamt für Justiz) sowie der Kantone St. Gallen (Generalsekretariat des Departements des Innern, Stiftsbibliothek) und Zürich (Generalsekretariat der Direktion der Justiz und des Innern, Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich und Zentralbibliothek) stattgefunden. Am 28. Juni fand die letzte Sitzung zur einvernehmlichen Festlegung von Grundsätzen für das Vermittlungsverfahren statt. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung ist die erste Phase der Vermittlung - die Regelung des Verfahrens - abgeschlossen. Verfahrensbeteiligte sind auf der Zürcher Seite der Kanton Zürich, die Stadt Zürich und die Stiftung Zentralbibliothek Zürich. Auf der St. Galler Seite sind es der Kanton St. Gallen und der Katholische Konfessionsteil. Eine Delegation des Bundes leitet das Verfahren als Vermittler. Sie organisiert und leitet die Verhandlungen und unterstützt die Parteien bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen; zu diesem Zweck kann sie Lösungsvorschläge unterbreiten. Der Bund übernimmt indes keine Entscheidungs- oder Schiedsfunktion. Unterzeichnet hat die Vereinbarung für den Bund der Vorsteher des EDI. Ziel des Verfahrens ist die Beilegung des Streits in einer nachhaltigen Weise, die den Interessen der Parteien Rechnung trägt, für sie zumutbar ist, und zugleich die übergeordneten Werte und Interessen der Allgemeinheit und der Wissenschaft wahrt. Um dieses Ziel zu erreichen, vereinbaren die Verfahrensbeteiligten, loyal am Vermittlungsverfahren mitzuwirken und zu einem beidseits befriedigenden Ergebnis beizutragen. Die Verfahrensbeteiligten erklären, dass die Vermittlung sowohl für Fragen des Vorgehens wie auch für inhaltliche Fragen einvernehmlich erfolgt. Sie bezeichnen das Vermittlungsverfahren als ein eigenständiges Verfahren, das eine allfällige spätere gerichtliche Auseinandersetzung nicht präjudiziert. Die Verfahrensbeteiligten messen dem Grundsatz der Vertraulichkeit des Vermittlungsverfahrens grosse Bedeutung bei. Die Information der Öffentlichkeit wird zwischen den Verfahrensbeteiligten abgesprochen und erfolgt durch den Vermittler. Zwischen den Verfahrensbeteiligten soll Transparenz herrschen, weshalb ihnen alle erheblichen Unterlagen und Informationen sowie alle erheblichen Vermittlungsschritte bekannt sein müssen. Die Verfahrensbeteiligten halten fest, dass sie gemeinsam für den Erfolg des Verfahrens verantwortlich sind. Sie verpflichten sich deshalb der Fairness und verzichten insbesondere in der Öffentlichkeit auf Verhaltensweisen und Positionen, die darauf gerichtet sind, ein allfälliges Vermittlungsergebnis zu präjudizieren. Nach der nun erfolgten Unterzeichnung der Vereinbarung kann die zweite Phase, das eigentliche Vermittlungsverfahren, beginnen. In dieser Phase sollen zunächst im Sinn einer Auslegeordnung die Anliegen der Verfahrensbeteiligten dargelegt, Sachverhaltsfragen geklärt sowie die massgebenden Interessen und Werte gewichtet werden. Diese zweite Phase soll vor Ende 2005 zu Lösungsvorschlägen zuhanden der zuständigen politischen Behörden und Organe der Verfahrensbeteiligten führen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Generalsekretariat
Auskunft: Pascal Strupler, Generalsekretär EDI, Tel. 031 322 80 06