Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaften zur Spitalfinanzierung und Förderung von Managed Care
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Botschaften zum zweiten Paket der KVG-Revision zuhanden des Parlaments verabschiedet. Bei der Spitalfinanzierung hält er am Wechsel von der Objekt- zur Leistungsfinanzierung fest. Ebenfalls sollen die Kosten der Spitalleistungen je hälftig von Krankenversicherern und Kantonen getragen werden. Integrierte Versorgungsnetze sollen ferner als zusätzliche Versicherungsform im Gesetz verankert und damit Managed Care gefördert werden.
Die Vorschläge zur Spitalfinanzierung und zum Thema Managed Care waren anlässlich der 2. KVG-Revision mehrheitlich bereits im Parlament beraten worden und werden nun zum Teil durch neue Elemente ergänzt. Sie sollen auf den 1.1.2006 in Kraft treten.
Botschaft 2A: Wechsel zur "dual-fixen" Spitalfinanzierung Der Bundesrat schlägt einen Wechsel von der heutigen Objektfinanzierung zur Leistungsfinanzierung vor. Künftig wird nicht mehr der Spitalbetrieb als solcher finanziert, sondern die erbrachten Leistungen werden vergütet. Diese Verknüpfung von Leistung und Vergütung durch z.B. Fall- oder Abteilungspauschalen schafft Kostentransparenz, indem das Geld dorthin geleitet wird, wo die Leistung erbracht wird. Um gesamtschweizerische Vergleiche und eine einfache Verrechnung zwischen den Kantonen zu ermöglichen, sollen die Pauschalen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen beruhen. Zudem sollen die Leistungen aller in der kantonalen Planung aufgeführten Spitäler, unabhängig von ihrer Trägerschaft, je zur Hälfte durch die Kantone und die Krankenversicherer finanziert werden (dual-fixe Finanzierung). Neu werden auch die Investitionskosten in diese Finanzierungsregelung einbezogen. Diese Regelung erhöht ebenfalls die Kostentransparenz, indem die Investitionskosten gleich wie die Betriebskosten erfasst und eingeplant werden müssen. Die neue Regelung verpflichtet die Kantone zu einer Spitalplanung, die den gesamten Bedarf des Kantons an stationären Kapazitäten abdeckt, unbesehen davon, ob es sich um ein öffentliches oder privates Spital handelt. Den Kantonen wird eine Frist von zwei Jahren zur Überarbeitung ihrer Spitalplanung gewährt.
Kurz- bis mittelfristig haben die Reformen Mehrkosten vor allem für die Krankenversicherung zur Folge, weniger für die Kantone. Deren Ausmass kann nur grob geschätzt werden. Längerfristig ist durch eine weitere Verstärkung der entsprechenden Anreize eine Kosteneindämmung zu erwarten. Damit keine abrupten Wirkungen entstehen, soll die Einführung der neuen Regelung gestaffelt erfolgen; dies gilt insbesondere für die kantonalen Beiträge an in Privatspitälern erbrachte Leistungen, die erst ein Jahr nach der Überarbeitung der kantonalen Spitalplanung fällig werden.
Gleichzeitig hat sich der Bundesrat den Auftrag gegeben, innerhalb von drei Jahren einen Vorschlag für ein so genanntes monistisches Finanzierungssystem vorzulegen. Bei einem solchen System würde nur noch ein Direktfinanzierer die Leistungen der Spitäler entschädigen.
Der Übergang zur Leistungsfinanzierung wurde in der Vernehmlassung positiv aufgenommen. Die dual-fixe Finanzierung wurde nur von einem Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet. Als Alternative wurden ein anderer Verteilschlüssel oder der direkte Übergang zur monistischen Finanzierung vorgeschlagen. Vor allem die Kantone haben sich gegen die Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Spitälern ausgesprochen. Da die dual-fixe Finanzierung in den Räten bereits hohe Akzeptanz fand und für eine höhere Transparenz und Verstärkung des Wettbewerbs spricht, hält der Bundesrat an diesem Vorschlag fest. Durch die Verlängerung der Fristen ist der Bundesrat den Bedenken der Kantone entgegengekommen.
Botschaft 2B: Förderung von Managed Care In den letzten Jahren hat sich international die Erkenntnis durchgesetzt, dass für eine qualitativ hoch stehende und wirtschaftliche medizinische Behandlung integrierte Angebote Vorteile bieten. Bei diesen werden die Patientinnen und Patienten während des gesamten Diagnose- und Behandlungsprozesses begleitet und betreut. Zudem werden die Versicherer und Leistungserbringer in die finanzielle Verantwortung der gesamten Behandlung mit einbezogen (Managed-Care-Modelle mit Budget-Verantwortung). Der Bundesrat hält hier an der Freiwilligkeit des Angebotes fest, weil er davon ausgeht, dass die Vertragsfreiheit zwischen Versicherern und Leistungserbringern Anreize zum Ausbau des Managed-Care-Angebotes setzen wird. Die Vernehmlassenden haben die Vorlage mehrheitlich positiv aufgenommen. Sie stimmen mit dem Bundesrat überein, dass gesetzliche Grundlagen zur Entwicklung integrierter Versorgungsmodelle zu schaffen sind.
Im Bereich der Medikamente hat der Bundesrat die in der 2. KVG- Revision vorgeschlagenen Massnahmen aufgenommen. Im Gesetz soll ausdrücklich verankert werden, dass bei der Verschreibung eines Wirkstoffes ein preisgünstiges Medikament abgegeben werden muss. Diese Massnahme zur Eindämmung der Medikamentenkosten wurde von einer grossen Zahl der Vernehmlassenden begrüsst.
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Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Kranken- und Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, 031 322 95 05
Botschaften: http://www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/botschaft_2a.pdf http://www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/botschaft_2b.pdf