Eidg. Departement des Innern (EDI)
Antrag für einen Nachtragskredit zugunsten der Schweizer Forschungszusammenarbeit mit Europa
(ots)Der Bundesrat beantragt beim Parlament einen Zusatzkredit in der Höhe von 21, 7 Mio Franken für die Schweizer Beteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm der EU. Der Grund: derzeit sind Schweizer Forschende in rund 300 Projekte involviert, die wegen ihres Beginns 2003 noch nicht unter die Finanzierungsmodalitäten des bilateralen Forschungsabkommen fallen. Das Programm ermöglicht es Schweizer Forscherinnen und Forschern sich an Projekten in der EU zu beteiligen.
Der Beginn des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms datiert auf Anfang 2003. Das Inkrafttreten des bilateralen Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU dagegen, das die Vollbeteiligung der Schweiz am 6. Forschungsrahmenprogramm der EU (6. FRP) einschliesslich der zentralen Projektfinanzierung durch die Europäische Kommission regelt, erfolgte erst am 1. Januar 2004. Diese rund einjährige Verschiebung, sowie der unerwartet grosse Erfolg von Projektgesuchen mit Schweizer Beteiligung, bewirkt eine Finanzierungslücke für rund 300 Forschungsprojekte des 6. FRP aus dem Jahr 2003.
Seit Anfang 2004 können Schweizer Forschende von sämtlichen Möglichkeiten des 6. Rahmenprogramms Gebrauch machen. Die Schweizer Teilnehmenden werden direkt durch die Europäische Kommission finanziert und die Schweiz erhält Mitsprachemöglichkeiten betreffend der Umsetzung der europäischen Forschungspolitik.
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Auskunft: Lino de Faveri, Chef der Sektion Internationale Forschungsprogramme, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Tel. 031 322 99 64