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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat setzt revidierte Tabakverordnung in Kraft

(ots)

Der Bundesrat setzt auf den 1. November 2004 die totalrevidierte Tabakverordnung in Kraft. Kernpunkte der neuen Tabakverordnung sind die Einführung von deutlichen Warnungen auf Tabakprodukten sowie eine obligatorische Meldepflicht der zugesetzten Stoffe. Neu wird es zudem nicht mehr erlaubt sein, Begriffe wie "light" und "mild" zu verwenden. Für Teer- und Nikotingehalt und Kohlenmonoxidwerte gelten neu Höchstwerte - Exportzigaretten sind jedoch davon nicht betroffen.

Die Frist für die Umsetzung der Massnahmen beträgt 18 Monate für 
Zigaretten und 30 Monate für andere Tabakprodukte. Diese Frist 
ermöglicht das Aufbrauchen von Lagerbeständen bei Handel und 
Industrie und trägt den Besonderheiten der verschiedenen Produkte 
Rechnung.
Die neue Tabakverordnung verlangt, dass Warnhinweise auf Zigaretten 
massiv vergrössert werden: sie müssen 35% bis 50% der beiden 
Packungsseiten einnehmen und sind von einem Rahmen umgeben. Die 
Hinweise müssen in den drei Hauptlandessprachen erfolgen. Zu einem 
späteren Zeitpunkt können zur Ergänzung der Warnhinweise 
Farbfotografien vorgeschrieben werden.
In Übernahme von Regelungen in der EU wird ein Verbot von Begriffen 
wie "light" und "mild" erlassen. Damit will die Behörde verhindern, 
dass Konsumentinnen und Konsumenten davon ausgehen, dass leichte 
Zigaretten weniger schädlich sind.
Neu müssen auf Zigaretten nebst Teer- und Nikotingehalt auch 
Kohlenmonoxidwerte angegeben werden. Für alle drei Schadstoffe 
werden Höchstwerte festgesetzt. Der Bundesrat verzichtet jedoch auf 
die Festlegung von Höchstwerten für Exportzigaretten. Die 
Importländer sollen selber dafür die Verantwortung übernehmen, 
welche Produkte unter welchen Bedingungen eingeführt und vertrieben 
werden können.
Die Totalrevision erfüllt die Anforderungen des WHO- 
Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle, das die Schweiz am 25. Juni 
2004 in New York unterzeichnet hat, und übernimmt praktisch die 
gültigen Regelungen der EU.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, 
Philippe Vallat, Leiter Nationales Programm zur Tabakprävention 
2001 - 2005, 
Telefon 031 322 95 05
Informationen: 
www.suchtundaids.bag.admin.ch/themen/sucht/tabak/index.html

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