Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Bundesrat verabschiedet Gesetz über die universitären Medizinalberufe
Bern (ots)
Die Aus- und Weiterbildung sowie die selbständige Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Chiropraktoren und Tierärzte sollen auf eine neue gesetzliche Basis gestellt werden. Die laufend steigenden wissenschaftlich-technologischen Anforderungen und die veränderten Erwartungen und Bedürfnisse der Bevölkerung können mit dem alten Bundesgesetz aus dem Jahre 1877 nicht mehr zufriedenstellend erfüllt werden. Deshalb hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe gutgeheissen und an das Parlament überwiesen.
Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfes ist die Erhaltung und Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung durch optimale Aus- und Weiterbildung der universitären Medizinalberufe. Gleichzeitig soll die interkantonale und internationale Freizügigkeit der universitären Medizinalberufe gewährleistet werden. Statt der traditionellen Prüfungsfächer definiert der Gesetzesentwurf Aus- und Weiterbildungsziele in Form von Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, welche die Absolventinnen und Absolventen für die Berufsausübung erreichen müssen. Besonderer Wert wird auch auf die Entwicklung einer ganzheitlichen Sichtweise des Menschen und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Gesundheitswesens gelegt. Angesichts der rasanten Entwicklung in der Medizin erhalten die individuelle Lernbereitschaft und das lebenslange Lernen einen hohen Stellenwert. Die Bildungsstätten können ihre Aus- und Weiterbildungsgänge freier gestalten. Die Inhalte der verschiedenen aufeinander folgenden Bildungsetappen müssen künftig aber besser aufeinander abgestimmt und praxisrelevant sein. Die eidgenössischen Zwischenprüfungen werden abgeschafft und durch eine universitäre Prüfung ersetzt. Nur die eidgenössische Schlussprüfung bleibt. Die neue Freiheit der Bildungsstätten erfordert allerdings eine zuverlässige Erfolgskontrolle. Um die Erreichung der gesetzlichen Zielvorgaben zu prüfen, müssen sich in Zukunft einerseits die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsgänge einer eidg. Schlussprüfung unterziehen, anderseits haben die Bildungsanbieter ihre Aus- und Weiterbildungsgänge akkreditieren zu lassen. Das Gesetz sieht eine einheitliche Regelung für die selbstständige Berufsausübung vor, indem Voraussetzungen für die Zulassung, die Berufspflichten (darunter die Fortbildungspflicht) und Disziplinarmassnahmen definiert werden. Für selbstständig Tätige in Humanmedizin und Chiropraktik ist ein eidgenössischer Weiterbildungstitel obligatorisch. Die Daten der kantonalen Berufsausübungsbewilligungen und der Trägerinnen und Träger eidgenössischer Titel sollen in ein gesamtschweizerisches Register überführt und - sofern es sich nicht um besonders schützenswerte Personendaten handelt - allen Interessierten zugänglich gemacht werden. Die Kantone sind weiterhin für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung zuständig. Das neue Gesetz entspricht einem dringenden Bedürfnis und erlaubt eine gesetzliche Verankerung der bereits eingeleiteten Massnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der beruflichen Bildung.
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