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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Unterzeichnung des neuen Koproduktionsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiet des Films

(ots)

Bundesrat Pascal Couchepin und sein französischer Amtskollege Renaud Donnedieu de Vabres werden am Dienstag, 7. Dezember in Paris das neue Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiet des Films unterzeichnen. Die beiden Minister werden ebenfalls über die kulturelle Vielfalt, bilaterale Abkommen im Bereich des Kulturgütertransfers und über die Zukunft der frankophonen Medien, insbesondere über den Fernsehsender TV5, sprechen.

Das neue Koproduktionsabkommen ersetzt das gegenwärtig gültige 
Abkommen vom 20. September 1978 und tritt mit der Ratifizierung 
durch die gesetzgebende Versammlung der beiden Länder in Kraft. Die 
neuen Regelungen der Zusammenarbeit waren durch die Veränderungen im 
Bereich der internationalen Gemeinschaftsproduktionen nötig 
geworden. In der Schweiz hat insbesondere das neue Filmgesetz von 
2002 den gesetzlichen Rahmen tiefgreifend verändert.
Das Abkommen führt zwei wichtige Neuerungen ein: - Zum einen geht es 
um die finanzielle Beteiligung der Koproduzenten. Diese kann neu 
zwischen einem Minimum von 10% und einem Maximum von 90% der 
Gesamtkosten eines Films variieren. Bisher bewegte sich der Anteil 
zwischen 20% und 80%. Die Revision wurde von den schweizerischen 
Produzenten angestrebt. Sie wird es ihnen künftig ermöglichen, sich 
an ehrgeizigen Koproduktionen zu beteiligen, welche wegen der hohen 
Kosten der französischen Filme bislang ausserhalb ihrer Reichweite 
lagen. - Zum andern geht es um die Beteiligung des technischen und 
künstlerischen Personals an der Realisierung eines Films. Das 
Abkommen betont die Notwendigkeit einer gewissen Proportionalität 
zwischen der finanziellen Beteiligung jedes Landes und der Anzahl 
seiner engagierten Künstler und Techniker. Diese Massnahme sollte 
mehr schweizerischen Künstlern und Technikern den Zugang zu 
Koproduktionen mit Frankreich ermöglichen.
Weiter legt das Abkommen klare Regelungen für die Reinvestition der 
Mittel in unserem Land fest. Auch diese Regelungen sollten unserer 
Filmindustrie Vorteile bringen.
Das Abkommen ist für die schweizerische Filmbranche von grosser 
Bedeutung, denn Frankreich ist unser wichtigster Partner: Zwischen 
2000 und 2004 wurden nicht weniger als 30 Filme offiziell mit 
Frankreich koproduziert, das sind 40% aller in diesem Zeitraum 
koproduzierten Filme. . Die Schweiz hat weitere 
Koproduktionsabkommen mit Deutschland, Österreich, Italien und 
Kanada unterzeichnet. Ausserdem hat sie am 1. April 1994 zusammen 
mit 34 weiteren Ländern das Europäische Übereinkommen über die 
Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ratifiziert.
DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Weiterführende Informationen:
Marc Wehrlin, Stellvertretender Direktor des BAK und Leiter der 
Sektion Film, 
Tel. 079 215 85 78
Riccardo Franciolli, Sektion Film, Tel. 031 322 50 92

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