Eidg. Departement des Innern (EDI)
Unterzeichnung des neuen Koproduktionsabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiet des Films
(ots)Bundesrat Pascal Couchepin und sein französischer Amtskollege Renaud Donnedieu de Vabres werden am Dienstag, 7. Dezember in Paris das neue Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiet des Films unterzeichnen. Die beiden Minister werden ebenfalls über die kulturelle Vielfalt, bilaterale Abkommen im Bereich des Kulturgütertransfers und über die Zukunft der frankophonen Medien, insbesondere über den Fernsehsender TV5, sprechen.
Das neue Koproduktionsabkommen ersetzt das gegenwärtig gültige Abkommen vom 20. September 1978 und tritt mit der Ratifizierung durch die gesetzgebende Versammlung der beiden Länder in Kraft. Die neuen Regelungen der Zusammenarbeit waren durch die Veränderungen im Bereich der internationalen Gemeinschaftsproduktionen nötig geworden. In der Schweiz hat insbesondere das neue Filmgesetz von 2002 den gesetzlichen Rahmen tiefgreifend verändert.
Das Abkommen führt zwei wichtige Neuerungen ein: - Zum einen geht es um die finanzielle Beteiligung der Koproduzenten. Diese kann neu zwischen einem Minimum von 10% und einem Maximum von 90% der Gesamtkosten eines Films variieren. Bisher bewegte sich der Anteil zwischen 20% und 80%. Die Revision wurde von den schweizerischen Produzenten angestrebt. Sie wird es ihnen künftig ermöglichen, sich an ehrgeizigen Koproduktionen zu beteiligen, welche wegen der hohen Kosten der französischen Filme bislang ausserhalb ihrer Reichweite lagen. - Zum andern geht es um die Beteiligung des technischen und künstlerischen Personals an der Realisierung eines Films. Das Abkommen betont die Notwendigkeit einer gewissen Proportionalität zwischen der finanziellen Beteiligung jedes Landes und der Anzahl seiner engagierten Künstler und Techniker. Diese Massnahme sollte mehr schweizerischen Künstlern und Technikern den Zugang zu Koproduktionen mit Frankreich ermöglichen.
Weiter legt das Abkommen klare Regelungen für die Reinvestition der Mittel in unserem Land fest. Auch diese Regelungen sollten unserer Filmindustrie Vorteile bringen.
Das Abkommen ist für die schweizerische Filmbranche von grosser Bedeutung, denn Frankreich ist unser wichtigster Partner: Zwischen 2000 und 2004 wurden nicht weniger als 30 Filme offiziell mit Frankreich koproduziert, das sind 40% aller in diesem Zeitraum koproduzierten Filme. . Die Schweiz hat weitere Koproduktionsabkommen mit Deutschland, Österreich, Italien und Kanada unterzeichnet. Ausserdem hat sie am 1. April 1994 zusammen mit 34 weiteren Ländern das Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ratifiziert.
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