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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Aufhebung des Absinthverbots

(ots)

Der Bundesrat hat heute die Aufhebung des fast hundertjährigen Absinthverbotes auf den 1. März 2005 festgelegt und die notwendigen Verordnungsanpassungen verabschiedet. Im Sommer 2004 hatte das Parlament der Abschaffung des Absinthverbotes zugestimmt. Heute wurde vom Bundesrat die Verordnungsanpassungen beschlossen und der Termin für die Aufhebung bestimmt. Die Änderungen des Alkohol- und des Lebensmittelgesetzes werden zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Bisher war Absinth in der Lebensmittelverordnung in Form eines Verbotes definiert. Die Definition wurde nun in die Kategorie der übrigen Spirituosen integriert. Um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wird gleichzeitig der zulässige Thujongehalt vom Departement des Innern analog den Bitterspirituosen und in Übereinstimmung mit europäischen Bestimmungen limitiert. Ob die Bezeichnung Absinth wegen der Umschreibung in der Lebensmittelverordnung als Gattungsbezeichnung beurteilt werden muss, soll später im Rahmen der Prüfung des Gesuchs für eine Eintragung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) abgeklärt werden. Mit den heutigen Beschlüssen wird eine unzeitgemässe Sonderregelung endgültig aus der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung gestrichen. Ab dem 1. März 2005 wird Absinth den anderen Spirituosen gleichgestellt sein und ebenso besteuert und kontrolliert werden, wie andere alkoholhaltige Getränke. Bis zum 1. März 2005 bleibt Absinth weiterhin illegal.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit, Christoph Spinner, 031 322 95 05 
media@bag.admin.ch, www.bag.admin.ch

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